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Türkei: Erbakan vorerst nicht in Haft

Die türkischen Behörden haben die Vollstreckung einer Gefängnisstrafe gegen den früheren türkischen Ministerpräsidenten Necmettin Erbakan wegen Veruntreuung ein zweites Mal aufgeschoben.

Die Justiz gab damit einem Antrag des 79-Jährigen statt, der auf Gesundheitsprobleme hingewiesen hatte, wie die türkische Nachrichtenagentur Anadolu am Freitag meldete. Ein erster Aufschub um ein Jahr war am 23. Dezember ausgelaufen; mit der jüngsten Entscheidung gewinnt Erbakan weitere drei Monate Zeit.

Erbakan war vor zwei Jahren wegen Veruntreuung zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Das Gericht hatte es als angewiesen angesehen, dass der einstige Regierungschef Dokumente gefälscht hatte, damit seine im Jahr 1998 verbotenene islamistische Wohlfahrtspartei (Refah) Parteivermögen in Millionen-Dollar-Höhe verschwinden lassen konnte. Das Urteil wurde im Dezember 2003 bestätigt.

Erbakan war im Juni 1997 auf Druck der Armee vom Posten des Regierungschefs zurückgetreten. Als Nachfolgeorganisation der Wohlfahrtsspartei gründete er die Tugendpartei. Als das Verfassungsgericht auch diese Partei verbot, wurde als deren Nachfolgerin die Seligkeitspartei (Saadet) gegründet, zu deren Vorsitzendem Erbakan gewählt wurde.

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