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Turbulenter Prozess gegen bissige Pensionistin nach Angriff auf Polizisten

Die rabiate Wiener Pensionistin erkannte das Gericht nicht an.
Die rabiate Wiener Pensionistin erkannte das Gericht nicht an. ©APA/ROLAND SCHLAGER
Am Mittwoch stand eine 67-jährige Pensionistin vor dem Wiener Landesgericht, die seit Ende August in Untersuchungshaft ist. Sie soll auf einen Polizisten losgegangen sein, nachdem ihr Hund einen Zwergspitz getötet hatte
Pensionistin nach Angriff auf Polizei angeklagt
Bissige Pensionistin nach Hunde-Drama in U-Haft

Die wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und versuchter Körperverletzung angeklagte Pensionistin war nicht geständig. Die Verhandlung verlief turbulent, da die 67-Jährige den österreichischen Staat nicht anerkannte und sich als Staatsverweigerin bezeichnete. Sie erklärte, sie sei "eine geschützte Person" und berief sich auf das Genfer Abkommen vom 12. August 1949, Artikel 52. Sie betonte, dass nur der Schöpfer über sie urteilen könne.

Polizist bei Prozess gegen bissige Pensionistin: "Habe ihren aufgerissenen Mund gesehen"

Verfahrensgegenständlich war ein Polizeieinsatz in bzw. vor der Wohnung der Frau. Als ihr ihr geliebter Vierbeiner - ein Samojede - abgenommen werden sollte, dürften ihr die Sicherungen durchgebrannt sein. "Schon beim Eintreffen war eine komische Stimmung. Sie hat alles verweigert und betont, dass sie die Polizei nicht anerkennt", schilderte der dienstführende Beamte. Als ihr erklärt wurde, dass ihr auf Basis des Tierhaltegesetzes der Hund abgenommen werden sollte, habe sie "ausgetreten", "das Knie gehoben" und "den Hals des Kollegen nach rechts gedreht und versucht, ihm in den Oberarm zu beißen." Später habe sie ihn selbst zu beißen versucht, als er die Frau an der Wand fixieren wollte: "Ich habe ihren aufgerissenen Mund gesehen." Zusammenfassend betonte der Polizist: "Die Gegenwehr war generell sehr heftig."

"Ich konnte nicht beißen. Meine Zähne waren nicht echt. Ich weiß, damit kann man nicht beißen", hielt die Angeklagte dem entgegen. Sie habe auch nicht in Richtung der Polizisten getreten, sondern ihr Knie nur deshalb angehoben, weil sich ein Schlüsselbund in ihrer Hosentasche befinden hätte. Sie betonte, die Beamten wären gewalttätig gegen sie vorgegangen. Beim Fixieren an der Wand habe ihr ein Polizist "ein Brustimplantat ausgerissen. Das war schmerzhaft."

Prozess gegen bissige Pensionistin auf Mitte Oktober vertagt

Zur Beischaffung der Aufnahmen aus der Bodycam eines am Einsatz beteiligten Beamten sowie der Ladung weiterer Zeugen wurde die Verhandlung auf 17. Oktober vertagt. Die Angeklagte bleibt bis dahin in U-Haft, ein Enthaftungsantrag ihrer Rechtsvertreterin Sonja Scheed wurde abgelehnt.

Die 67-Jährige weist immerhin drei Vorstrafen auf, davon zwei im Zusammenhang mit beißwütigen Hunden. Erstmals wurde sie verurteilt, weil ihr damaliger Hund - jeweils ohne Leine und Beißkorb unterwegs - an zwei verschiedenen Tagen auf Passantinnen losgegangen war und vier Frauen gebissen hatte. Dafür setzte es wegen fahrlässiger Körperverletzung eine Geldstrafe. Eine weitere Geldstrafe kassierte die "Hundenärrin", nachdem ihr nächster Hund - der erste war zwischenzeitlich verstorben - zwei Frauen angefallen hatte. Eine Betroffene kam dabei zu Sturz und zog sich einen Oberschenkelhalsbruch zu.

Pensionistin mit Hundehalteverbot belegt

Seit diesem Vorfall war die Pensionistin mit einem Hundeverbot belegt, was sie ignorierte. Sie schaffte sich einen Samojeden an. Die Haltung der nordischen Hunderasse - ursprünglich als Arbeits- und Schlittenhunde eingesetzt - ist mit hohen Anforderungen verbunden. Der bisher letzte Hund der 67-Jährigen beförderte am 17. August in einer Hundezone in der Innenstadt einen Zwergspitz per Nackenbiss ins Jenseits. Die Abnahme des Hundes konnte aufgrund der renitenten Halterin dann erst mit Unterstützung der Polizeidiensthundeeinheit vollzogen werden. Der Samojede wurde ins Tierquartier gebracht.

Neben einer Verurteilung droht der Angeklagten auch der Widerruf einer immerhin einjährigen, zur Bewährung ausgesetzten Vorstrafe. Zuletzt war die Frau nämlich im Jänner 2022 wegen versuchter Erpressung und Nötigung zu zwölf Monaten bedingt verurteilt worden, nachdem sie eine Finanzbeamtin und eine Polizeibeamtin mit Drohbriefen bedacht hatte. Darin forderte die Staatsverweigerin von den Empfängerinnen 500 bzw. 2.000 Feinunzen Silber für angebliches Fehlverhalten.

(APA/Red)

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