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TU Wien: Gerichtsbeschluss beschränkt Nutzung des neuen IT-Systems

Ein gerichtsbeschluss regelt nun den Einsatz des neuen IT-Systems an der TU Wien.
Ein gerichtsbeschluss regelt nun den Einsatz des neuen IT-Systems an der TU Wien. ©APA
Die Technische Universität (TU) Wien darf ihr neuen IT-System nicht voll nutzen, wie jetzt ein Gerichtsbeschluss bestätigte. Die Uni darf demnach keine Änderungen an einigen Modulen vornehmen. Der Betrieb des Systems sei aber nicht gefährdet, heißt es heute, Donnerstag, seitens der TU.

Ausgangspunkt der Causa ist ein Vertrag der TU mit der damaligen Firma eines ihrer Professoren. 2007 fasste die TU den Beschluss, ihr IT-System zu erneuern. Dafür schloss sie einen Forschungs-Kooperationsvertrag mit der Veterinärmedizinischen Universität Wien. Als Projektleiter fungierte dort in Absprache mit der TU Thomas Grechenig, Informatik-Professor an der TU Wien und damals Geschäftsführer der RISE GmbH.

TU brachte Strafanzeige ein

Um die Zahlungsmodalitäten und die Höhe der zu bedienenden Rechnungen kam es zu Kontroversen. Seit Jahresbeginn 2013 liefen laut der TU “lange erfolglose Verhandlungen mit der Firma RISE GmbH um eine Neuaufsetzung des Projektes “TU Wien Informations-Systeme und Services” (TISS). Im Juni 2013 sah sich die Universität nach eigener Darstellung mit der Löschung des kompletten Source-Codes von den TU-Servern und der Einspielung einer Schadsoftware mit einem Trojaner ausgehend von den Projekträumlichkeiten konfrontiert. Die TU habe deswegen eine Strafanzeige gegen Unbekannt eingebracht.

Die Verhandlungen mit RISE GmbH wurden im Sommer 2013 abgebrochen. Das Handelsgericht Wien erließ dann im September eine einstweilige Verfügung, die der TU die Anpassung bestimmter Codeteile von TISS untersagte. Daneben ist auch eine Urheberrechtsklage der Firma RISE anhängig, erklärte eine Sprecherin der TU Wien gegenüber der APA.

Die Universität sei auf die nun ergangene Entscheidung vorbereitet. Man wisse “ganz klar, wo wir bei TISS ansetzen werden, um die optimale Unterstützung für die TU Wien und ihre Angehörigen weiterhin zu gewährleisten. Das heißt, wir werden alternative Wege beschreiten”, so die Rektorin der TU, Sabine Seidler, in einer Aussendung. In dem Beschluss wird im Detail geregelt, welche Teile der umstrittenen Software durch die TU adaptiert werden dürfen und welche nicht. Systemteile, die nicht angepasst werden müssen, würden daher unverändert weiter verwendet. Teile, die regelmäßige Anpassungen benötigen oder fehlerhaft sind, würden von einem Team des Zentralen Informatikdiensts der TU ausgetauscht.

(APA/Red)

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