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TTIP - Faymann lehnt bei EU-Gipfel neuerlich Sondergerichte ab

Faymann wolle die Nachteile von solchen ISDS-Klauseln kommunizieren.
Faymann wolle die Nachteile von solchen ISDS-Klauseln kommunizieren. ©APA
Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) hat beim EU-Gipfel am Freitag in Brüssel neuerlich Sondergerichte im Rahmen des umstrittenen Freihandelsabkommens der Europäischen Union mit den USA (TTIP) abgelehnt. Er wolle die Nachteile von solchen ISDS-Klauseln kommunizieren, denn diese "sind aus meiner Sicht zwischen entwickelten Rechtssystemen nicht notwendig".
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Brüssel. Der Kanzler verwies neuerlich darauf, dass “mit Hilfe dieser Sondergerichtsbarkeitsklausel soziale und kulturelle Standards, Umweltschutz- und Konsumentenschutzstandards ausgehebelt werden”. Er werde deshalb neben den “grundsätzlichen Vorteilen von Freihandelsabkommen auch die Nachteile von ISDS-Klauseln kommunizieren”.

Absenkung der europäischen Standards verhindern

Österreich trete bei TTIP für die “Aufnahme der Verpflichtung zur Einhaltung hoher sozialer, datenschutzrechtlicher und ökologischer Mindeststandards” ein. Eine Absenkung der europäischen Standards “gilt es zu verhindern”, betonte Faymann.

Solche umfassenden Freihandelsabkommen müssten weiterhin als gemischte Abkommen klassifiziert und somit auch den nationalen Parlamenten zur Genehmigung vorgelegt werden.

Dialog mit Zivilgesellschaft verbessern

Der Gipfelentwurf zu TTIP verweist darauf, dass die EU und die USA “alles daran setzen sollten, die Verhandlungen über ein ehrgeiziges, umfassendes und für beide Seiten vorteilhaftes Abkommen bis Jahresende zum Abschluss zu bringen. Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten sich verstärkt darum bemühen, die Vorteile des Abkommens zu vermitteln und den Dialog mit der Zivilgesellschaft zu verbessern”, heißt es. (APA)

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