Die Aufweichung von Lebensmittelstandards und die Einführung von Schiedsgerichten seien beim Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) absolute No-Gos erklärt Franz Fischler im VN-Gespräch. Es gebe aber „durchaus positive Dinge“ im TTIP. „ Es geht ja auch um Standards in der Industrie und hier ließen sich viele Vereinfachungen und Verbesserungen machen“, erklärt Fischler. Das bedeute aber nicht, dass man etwa bei den Lebensmittelstandards Abstriche hinnehmen müsse. „Das wäre nicht akzeptabel“, sagt er. Was die Klagsrechte von Konzernen gegen Staaten an eigenen Schiedsgerichten betreffe, betont Fischler: „Es kann nicht sein, dass ein Handelsabkommen dazu dient, dass die Gerichtsbarkeit ausgeschaltet wird. Wo kommen wir dahin, wenn wir das in einer Demokratie zulassen?“
Beantwortung der letzten Umfrage
Dem IV-Steuerkonzept zufolge soll die Steuerbegünstigung für das 13. und 14. Gehalt gekippt werden. Eine gute Idee?
Ja: 8,63 Prozent
Nein: 91,37 Prozent
(1588 Teilnehmer)