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Tschetschene in NÖ ermordet: Schuldspruch von OGH bestätigt

Der OGH bestätigte den Schuldspruch wegen Mordes noch 2021.
Der OGH bestätigte den Schuldspruch wegen Mordes noch 2021. ©APA/GEORG HOCHMUTH (Symbolbild)
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat noch vor Weihnachten in einer nicht öffentlichen Sitzung den Schuldspruch wegen Mordes für einen Tschetschenen (48) bestätigt.

Der hatte am 4. Juli 2020 in Gerasdorf (Bezirk Korneuburg) einen 43 Jahre alten Landsmann - einen Kritiker des tschetschenischen Regionalpräsidenten Ramsan Kadyrow - erschossen. Die gegen das Urteil das Landesgerichts Korneuburg vorgebrachte Nichtigkeitsbeschwerde des Schützen wurde laut RIS zurückgewiesen.

Mann wurde im Sommer in erster Instanz verurteilt

Der 48-Jährige war Anfang August 2021 in erster Instanz wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. In seiner Nichtigkeitsbeschwerde machte er geltend, er habe weder der Hauptverhandlung folgen noch sich "geeignet" zu seiner Verteidigung äußern können, weil die vom Gericht bestellte Dolmetscherin "lediglich Dolmetscherin für die russische Sprache" gewesen sei und er als Tschetschene der russischen - ebenso wie der deutschen Sprache - kaum mächtig sei. Folglich wäre die Dolmetscherin mangels "ausreichender Sachkunde der tschetschenischen Sprache" ihres Amtes zu entheben gewesen.

Verweis auf Amtsvermerk von vorsitzendem Richter

Den OGH überzeugte diese Argumentation eben so wenig wie weitere vorgebrachte angebliche Nichtigkeitsgründe. Das Höchstgericht verweist in der Entscheidung 13 Os 113/21 auf einen Amtsvermerk des vorsitzenden Richters, wonach es in der Hauptverhandlung "keine wie immer gearteten Anzeichen dafür" gegeben habe, dass der Angeklagte, der im übrigen auch Deutsch versteh, die Russisch-Dolmetscherin nicht verstehen konnte.

Offen ist, ob es nach dem rechtskräftigen Schuldspruch bei lebenslang bleibt. Die Berufung gegen das Strafausmaß wies der OGH dem Wiener Oberlandesgericht (OLG) zur Entscheidung zu.

(APA/Red)

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