AA

Tschechien will Prostitution legalisieren

Das tschechische Innenministerium will künftig Prostitution als offizielles Gewerbe legalisieren und regulieren. Prostitution kann ab 18 Jahren betrieben werden.

Wie die tschechische Tageszeitung „Pravo“ weiters berichtete, ließ der sozialdemokratische Innenminister Stanislav Gross einen Gesetzesentwurf ausarbeiten, der vorsieht, dass die Frauen und Männer, die mit Sex Geld verdienen, dazu eine amtliche Genehmigung der Gemeinde benötigen, auf deren Territorium sie ihre „unternehmerische Tätigkeit“ ausüben wollen. Auch Steuern sowie Abgaben für die Sozial- und Krankenversicherung und verpflichtende regelmäßige Gesundheitskontrollen seien vorgesehen, hieß es.

Gross schlägt außerdem vor, dass Tschechien das im Jahr 1951 abgeschlossene internationale Abkommen zur Bekämpfung von Menschenhandel und Prostitution kündigen sollte. Schon vor vier Jahren hatte die tschechische Regierung versucht, die Prostitution mit einem Gesetz zu regulieren. Allerdings war der Entwurf mit diesem internationalen Abkommen kollidiert, so dass es nicht gelang, ihn durchzusetzen.

Laut dem Entwurf kann Prostitution erst ab dem Alter von 18 Jahren betrieben werden. Ausländer aus Nicht-EU-Staaten erhalten eine amtliche Genehmigung nur, wenn sie ein 90-tägiges Aufenthaltsvisum haben. Diese Genehmigung soll 2.000 Kronen (62 Euro) kosten und ein Jahr gelten. Eine automatische Verlängerung des Dokuments ist nicht vorgesehen. Die Genehmigung soll keine persönlichen Daten beinhalten, aber ein Foto des Besitzers bzw. der Besitzerin. Und nur der Aussteller der Genehmigung soll die persönlichen Daten registrieren.

Verpflichtender Bestandteil der Genehmigung sollte ein ärztliches Gutachten sein, wobei dieses jeden Monat nach einer Untersuchung erneuert werden muss. Die Krankenkassen werden diese Untersuchungen nicht bezahlen. Um die Genehmigung zur Prostitution zu erhalten, müssen die Antragsteller eine amtliche Bestätigung vorlegen, dass sie nicht vorbestraft sind, sowie eine Erklärung, wonach sie die Prostitution freiwillig betreiben.

Die Prostitution soll laut dem Entwurf des Innenministeriums an mehreren Orten verboten sein, vor allem in der Nähe von Schuleinrichtungen und Spielplätzen, Kirchen- und Kultureinrichtungen, Bahnhöfen und Flughäfen sowie auf Autobahnen, Rastplätzen und Tankstellen.

Auch für die Rotlicht-Etablissements will man bestimmte Regeln einführen. Außer einer entsprechenden Genehmigung der Gemeinde werden diese den Standard von mindestens Drei-Sterne-Hotels aufweisen müssen. Das heißt beispielsweise, dass jedes Zimmer ein eigenes Bad haben muss. Die Besitzer der Einrichtungen dürfen nicht jünger als 21 Jahre alt und nicht vorbestraft sein. Darüber hinaus werden sich die Nachbarn des Bordells zu dessen Existenz äußern können. Zur Zeit sind in ganz Tschechien mehr als 800 derartiger Einrichtungen registriert.

Verstöße gegen das Gesetz sollen mit Geldbußen bestraft werden:
mit 5.000 Kronen (156 Euro) für eine Prostituierte, die keine Genehmigung vorweisen kann, bis zu 10.000 Kronen für die Nichteinhaltung der Pflicht, jeden Monat den Arzt aufzusuchen. Die Besitzer der Rotlicht-Etablissements müssten mit noch höheren Sanktionen – bis zu 100.000 Kronen – rechnen.

Es wird aber mindestens ein Jahr dauern, bis das Gesetz in Kraft treten kann. Zunächst muss es auf Ministerien- und Regierungsebene diskutiert werden, erst dann könnte es dem Parlament – dem Abgeordnetenhaus und dem Senat – vorgelegt werden. Zuletzt ist die Unterschrift des Staatspräsidenten erforderlich.

  • VIENNA.AT
  • Chronik
  • Tschechien will Prostitution legalisieren
  • Kommentare
    Die Kommentarfunktion ist für diesen Artikel deaktiviert.