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Trotz Urteil: Entlassung von Dornbirner Personalchef muss vor Kommission bestehen

Der Personalchef muss nun auf das Urteil der Dienststrafkammer warten.
Der Personalchef muss nun auf das Urteil der Dienststrafkammer warten. ©VOL.AT/Rhomberg/Eckert
Vor einem Monat reduzierte das Oberlandesgericht Innsbruck die Strafe des ranghohen Stadtbeamten. Nun liegt es an der Dienststrafkammer, ob die Stadt Dornbirn ihn entlassen darf - oder ihn behalten muss.
Amtsverlust nach erster Instanz

Vor einem Monat entschied das Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck in zweiter Instanz im Betrugsprozess gegen den suspendierten Leiter der Personalabteilung der Stadt Dornbirn. Statt einer Strafe von 24 Monaten Haft, davon acht Monate unbedingt, reduzierte das Gericht diese auf 12 Monate auf Bewährung und eine Geldstrafe in Höhe von 9.600 Euro. Verurteilt ist er wegen schwerem gewerbsmäßigen Betrug und Ausnutzung einer Amtsstellung.

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Mildere Strafe nach Berufung

Das OLG Innsbruck wertete strafmildernd, dass der bislang Unbescholtene nach dem erstinstanzlichen Urteil die Schadenssumme erstattete. Der Personalchef hatte auf Rechnungen für tatsächlich erbrachte Leistungen der Stadt Dornbirn mehrmals sein eigenes Konto statt jenes der Stadt angegeben. Außerdem hatte er jahrelang nicht für seinen Stellplatz in der städtischen Tiefgarage bezahlt. Insgesamt entstand so ein Schaden von mehr als 91.000 Euro.

Kollegialorgan entscheidet über Entlassung

Durch die Strafreduktion steht nun die Stadt Dornbirn vor einer unglücklichen Situation: Der pragmatisierte 57-Jährige könnte als "Weißer Elefant" ins Rathaus zurückkehren. Bei einer verhängten Haftstrafe von nicht mehr als einem Jahr rechtfertigt das Urteil allein noch keine Entlassung eines Beamten. Ob dieser aufgrund der jahrelangen Verfehlungen dennoch entlassen werden darf, entscheidet nun die Dienststrafkammer des Landes Vorarlberg.

Dienststrafkammer ermittelt

Die dreiköpfige Dienststrafkammer an der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch ist die einzige Instanz, die über Dienststrafen für Gemeindebeamte entscheiden kann. Sie besteht aus einem vorsitzenden rechtskundigen Landesbeamten, einem Bürgermeister und einem Personalvertreter. Während dem laufenden Gerichtsverfahren musste das Verfahren ruhen. Nun, da aufgrund des Urteils keine dienstrechtlichen Konsequenzen vorgeschrieben sind, liegt die Entscheidung wieder bei der Dienststrafkammer in Feldkirch. Diese habe nun ihre Erhebungen eingeleitet und die Gerichtsakten angefordert, erklärt Bezirkshauptmann Herbert Burtscher im VOL.AT-Gespräch. Ein Zeitrahmen, bis wann eine Entscheidung vorliegt, lasse sich noch nicht abschätzen. Vonseiten der Dienststrafkammer ist vor September jedoch keine Entscheidung zu erwarten.

Kein öffentliches Verfahren

Deren Verhandlungen sind nicht öffentlich. Ob die "Dienststraferkenntnis", also das Urteil, öffentlich gemacht wird, entscheiden die Betroffenen. So ist die Verlautbarung zulässig auf Wunsch des Beschuldigten, wenn dem kein öffentliches Interesse entgegensteht - oder auf Wunsch des Klägers, also der Stadt, wenn diese im öffentlichen Interesse ist.

Personalchef bleibt suspendiert

Die Stadt Dornbirn wird voraussichtlich auf die Entlassung pochen. Mögliche Strafen sind jedoch auch eine zeitlich befristete Gehaltskürzung, eine Abstufung des Dienstverhältnisses oder die Versetzung in den Ruhestand bei geminderten Bezügen. Als Dornbirner Personalchef hat er nach eigenen Angaben netto 4700 Euro verdient. Bis zur Entscheidung der Kammer sei er weiterhin bei reduzierten Bezügen suspendiert, betont Stadtamtsdirektor Hanno Ledermüllner gegenüber VOL.AT.

(Red.)

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