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Trotz fehlendem Vormerkschein: Betrüger kassierte für Gemeindewohnung 23 mal Ablöse

Gemeindewohnungen sind in Wien sehr begehrt - doch auch wenn Betrüger anderes behaupten, erhält man sie nicht ohne Vormerkschein
Gemeindewohnungen sind in Wien sehr begehrt - doch auch wenn Betrüger anderes behaupten, erhält man sie nicht ohne Vormerkschein ©APA
Ein fünffach vorbestrafter Mann stand am Donnerstag in Wien vor Gericht. Dem Mann wird Betrug vorgeworfen, nachdem er in 23 Fällen vorgegeben hatte, Personen auch ohne Vormerkschein zu einer günstigen Gemeindewohnung verhelfen zu können. Auf diese Art kassierte er jedes Mal Ablöse für Möbel - ohne Gegenleistung.
Ähnlicher Fall in Meidling

In Wien hat man bekanntlich nur eine Chance auf eine Gemeindewohnung, wenn man über einen gültigen Vormerkschein verfügt. Dass es auch ohne ginge, wollte ein mutmaßlicher Betrüger 23 Personen weismachen: Der 63-Jährige behauptete, die “linke Hand des Wiener Bürgermeisters” so gut zu kennen, dass er alles “regeln” könne und kassierte von seinen Opfern auf diese Art Beträge zwischen 150 und 300 Euro. Die 23 Interessenten erhielten freilich für ihre „Ablöse“ niemals die versprochene Gemeindewohnung – und der „Wohnungsvermittler“ landete dafür am Donnerstag am Wiener Landesgericht vor Richterin Patrizia Kobinger-Böhm.

Gemeindewohnung in Donaustadt inseriert

Eigentlich sollte es der Angeklagte besser wissen, hat er es doch auf mittlerweile fünf einschlägige Vorstrafen gebracht. Doch selbst kurz nach seiner Haftentlassung im Mai 2010 machte er sich wieder ans Werk und inserierte eine Gemeindewohnung in der Donaustadt. Den Interessenten gaukelte er laut Staatsanwältin Gerlinde Schaumberger vor, alles regeln zu können und kassierte Anzahlungen auf die Ablöse der Möbel. Dazu ließ er sie ein Schriftstück unterzeichnen, das eigentlich eine Rückzahlung vorsah, sollten sie die Wohnung doch nicht bekommen. “Hart gesagt: Selber schuld, wenn man unterschreibt und sich darauf einlässt”, meinte der 63-Jährige.

Auch als falscher Kreditvermittler tätig

Neben den Malversationen mit der Wohnung hatte der Angeklagte sich 14 Personen, um deren Bonität es offenbar nicht zum Besten bestellt war, als Kreditvermittler angetragen und dafür zwischen 300 und 2.000 Euro kassiert. Dass es mit dem Geldsegen doch nichts wurde, sei aber die Schuld seiner Opfer gewesen.

Zu einem Geständnis konnte sich der 63-Jährige zunächst nicht durchringen: “Ich war überarbeitet und schlampig und es ist dann in Betrug ausgeartet, was ich nicht wollte.” Die Rückzahlungen seien u.a. deshalb nicht erfolgt, weil er im Herbst 2010 in Haft kam und im Dezember wegen gewerbsmäßigen Betrugs auch verurteilt wurde. Er hatte 2009 seine Freigänge aus einer früheren Haft dazu genutzt, um ebenfalls in Sachen Vermietung der Gemeindewohnung “umtriebig” zu werden, wie es die Richterin formulierte. Dafür wird er bis 2014 im Gefängnis bleiben.

“Ah, den kenn ma eh”

Nach einer Verhandlungsunterbrechung und einem Gespräch mit seiner Verteidigerin bekannte sich der 63-Jährige doch vollinhaltlich schuldig. “Es ist schade, dass ich nicht alles zurückgezahlt habe.” Aufgrund der immerhin 42 geladenen Zeugen wird der Prozess vermutlich erst im April zu Ende gehen. Der erste, ein junger Mann, schilderte, wie er sich für die Wohnung, das Inserat sei übrigens noch immer online, interessiert und diese auch besichtigt habe.

Dabei sei ihm einiges komisch vorgekommen und er habe den Angeklagten fotografiert. Dieses Bild zeigte er einem Bekannten bei der Kriminalpolizei. “Ah, den kenn ma eh”, war dessen Reaktion. Als die Anzahlung für die Ablöse der Möbel in der Gemeindewohnung übergeben werden sollte, klickten daher die Handschellen.

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