“Unsere Erfahrungen mit ausgelagerten Gesellschaften wie der ASFINAG sind bisher nicht gut. Diese haben die Tendenz, sich zu kleinen Königreichen zu entwickeln, in denen das öffentliche Interesse oft zu kurz kommt und sich die Kosten dennoch steil nach oben entwickeln.” Damit werde letztlich nur Budgetkosmetik betrieben, ohne die grundsätzlichen Probleme zu lösen, warnt Egger vor einem “Schuldenbumerang”, als der sich eine solche Auslagerung erweisen könne.
Einem kurzfristigen Bilanzerfolg stehen in der Regel die oft beträchtliche Eigenkosten, eingeschränkter politischer Einfluss und damit weniger Kontrolle gegenüber. Betriebswirtschaftliche Optimierungen sind für Landesrat Egger auch bei öffentlichen Einrichtungen möglich, ohne diese gleich zu privatisieren.
Im Falle von Hohenms erscheinen Egger die Annahmen der betriebswirtschaftlichen Betrachtung nicht stimmig. Denn die Stadtwerke unterliegen ebenfalls dem Vergabegesetz, wodurch die Gestaltungsmöglichkeiten eingeschränkt wären. Zudem sei der notwendige einnahmenseitige Spielraum ebenso nicht gegeben wie Einnahmensteigerungen von jährlich drei Prozent.
Die Versorgung mit dem Grundnahrungsmittel Trinkwasser darf nicht nach rein betriebswirtschaftlichen Kriterien betrachtet werden, so Egger. Die Eignung zur Privatisierung bzw. Auslagerung sei deshalb, wenn überhaupt, nur sehr eingeschränkt gegeben: “Dies gilt vor allem, wenn dadurch Einsparungen im laufenden Aufwand erzielt werden sollen. Wer bei der Instandhaltung und den Investitionen spart, akzeptiert Qualitätsverluste und riskiert kostspielige Entwicklungen.”
Was Privatisierungen im Trinkwasserbereich bedeuten können, zeige sich bereits heute am Negativbeispiel England mit einem desolaten Leitungsnetz und entsprechend schlechter Versorgungslage, so Egger abschließend.
Quelle: Landespressestelle Vorarlberg