Triest bestätigte U-Haft für Kellermörderin
Die U-Haft im Gefängnis von Triest wurde mit konkreter Fluchtgefahr begründet, berichteten italienische Medien. Estibaliz C. weigerte sich allerdings, auf Fragen des Richters zu antworten. Der italienische Rechtsanwalt der Spanierin forderte alternative Haftstrafen, da seine Mandantin im zweiten Monat schwanger sei.
Lebensgefährte soll Kellermörderin besuchen dürfen
Der Auslieferungsantrag aus Österreich sollte in den nächsten zehn Tagen eintreffen. Die Anhörung, bei der die Justizbehörden in Triest über die Auslieferung entscheiden werden, findet am 20. Juni statt. Der Rechtsanwalt der Spanierin, die unter ihrem Eissalon in der Oswaldgasse in 1120 Wien zwei Menschen getötet und einbetoniert haben soll, wolle sich auch dafür einsetzen, dass die in Barcelona lebenden Familienangehörigen der Inhaftierten sowie ihr österreichischer Lebensgefährte die 32-Jährige im Gefängnis besuchen dürfen.
Verteidiger bestreiten Geständnis der Kellermörderin
Informationen der Polizei in Wien und Triest, nach denen die Verdächtige ein Geständnis abgelegt habe, widersprach allerdings ihre Verteidigung. Es habe kein Geständnis gegeben, betonten Arthur Machac und Heinz-Dietmar Schimanko in einer Pressemitteilung. Sie sprechen von einer “medialen Hetzjagd” gegen die Kellermörderin: “Ein angebliches Geständnis, wie von einem sichtlich sehr geltungsbedürftigen italienischen Kommissario behauptet, gibt es nicht”, heißt es in einer Pressemitteilung der Anwälte vom späten Sonntagabend.