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Transparenzregeln für Finanzen der Länder

Das von Regierung und Ländern geplante "Spekulationsverbot" ruht auf zwei Säulen: Erstens soll die Spekulation mit öffentlichen Mitteln verboten oder zumindest erschwert werden. Als bedeutender könnte sich in der Praxis aber der zweite Punkt erweisen: Um das Spekulationsverbot kontrollieren zu können, sind nämlich neue Transparenzregeln für die Finanzen der Länder geplant.


Die Vorschläge im Detail:

SPEKULATIONSVERBOT: Kern des Spekulationsverbots ist eine geplante Änderung der Finanzverfassung. “Die Finanzgebarung von Bund, Ländern und Gemeinden ist risikoavers auszurichten”, heißt es im geplanten neuen §17. “Vermeidbare Risiken” sind auszuschließen. Bei den Details bleibt die Verfassungsbestimmung aber vage, auch ein Anfang Jänner unterzeichneter 15a-Vertrag lässt den Ländern weitgehend freie Hand bei der Festlegung der zulässigen Risiken.

– Explizit verboten wurden nur die mittel- und langfristige Veranlagung von Krediten sowie Spekulationen mit Derivaten und Fremdwährungskrediten. Letztere müssen in den kommenden Jahren abgebaut werden, was u.a. die Gemeinde Wien treffen wird. Nicht untersagt wird der Verkauf von Landesvermögen zu Veranlagungszwecken, wie das etwa Niederösterreich mit seinen Wohnbauförderungsdarlehen getan hat.

– Experten, Opposition und Rechnungshof kritisieren die Bund-Länder-Vereinbarung daher als ungenügend. Weitere Mindeststandards, auch was das Risikomanagement der Länder, das Vier-Augen-Prinzip bei der Abwicklung von Geschäften und die Information der Landtage betrifft, sollen nun per Bundesgesetz erlassen werden. Derzeit liegt dafür aber erst eine Punktation und kein fertiger Gesetzesentwurf vor.

HAUSHALTSRECHT: Um ihren Umgang mit Staatsvermögen kontrollieren zu können, sind zusätzliche Transparenzregeln für die Finanzen der Länder geplant. Sie sollen ihre Budgets bis zum Finanzjahr 2018 (de facto also bis 2017) auf eine doppelte Buchführung inklusive Vermögensbilanz umstellen. Damit soll sichtbar werden, welche Vermögenswerte den Schulden der Länder gegenüberstehen und ob ihr Wert (etwa durch schlechte Veranlagungen) steigt oder sinkt.

– Welche Regeln für die Länder konkret gelten sollen, soll laut Kompromissvorschlag vom Wochenende bis 30. Juni 2014 verhandelt werden. Nur im Fall der Nichteinigung ist ein Bundesgesetz möglich. Dass die Transparenzregeln nicht einseitig vom Finanzministerium festgelegt werden können, war eine Bedingung der Länder, an deren Widerstand der Beschluss Ende Februar gescheitert war.

– Der Bund hat die Modernisierung seines Haushaltsrechts schon weitgehend erledigt (die “Eröffnungsbilanz” des Bundesvermögens folgt bis zum Herbst) und hat bereits mehrmals erfolglos versucht, die Länder zu ähnlichen Reform zu bewegen. Nun wurde das Thema de facto vom Rechnungshof und der Opposition auf die Agenda gezwungen, weil die Regierung beim Spekulationsverbot auf die Stimmen von FPÖ oder Grünen angewiesen ist.

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