Bereits am Donnerstag waren Gespräche auf Beamtenebene zu diesem Thema angesetzt, um technische Details zu besprechen. Geplant ist ja die Streichung der gesamten Wahlkampfkostenrückerstattung – also nicht nur jener auf Bundesebene, sondern auch auf Landesebene. Derzeit gibt es in zwei Bundesländern (Kärnten und Tirol) Wahlkampfkostenrückerstattung.
Eine Möglichkeit wäre, dass die Gelder der Wahlkampfkostenrückerstattung in die allgemeine Parteienförderung übergeleitet werden. Rückerstattet werden auf Bundesebene die Kosten bei Nationalrats- und EU-Wahlen.
Verluste für Parteien
Laut dem Parteienfinanzierungs-Experten Hubert Sickinger kassieren die Parteien im Fünf-Jahres-Zyklus über diese Ebene 4,2 Euro pro Wahlberechtigtem. Würde man diese Gelder in die normale Parteienförderung überführen, würde das 50 Cent pro Wahlberechtigten und Jahr mehr bedeuten. Bei vorzeitigen Neuwahlen würde dies Verluste für die Parteien bedeuten, was wiederum Anreize schaffen würde, die Legislaturperiode voll durch zu dienen, so Sickinger.
Auf Landesebene herunterbrechen
Die große Frage ist laut Sickinger, ob und wie man die derzeit sehr unterschiedlichen Förderhöhen auf Landesebene harmonisiert. Die Regierung hatte ja die Einführung bundesweit einheitlicher Regelungen angekündigt – dabei aber soll den Ländern eine “gewisse Bandbreite” zugestanden werden, wie Bundeskanzler Werner Faymann (S) sagte. Die Unterschiede zwischen den Ländern sind dabei recht deutlich: So betrug die direkte Parteienförderung im jährlichen Durchschnitt (2008-2012) im Burgenland etwa 8 Euro, in Wien hingegen 23,04 Euro (siehe Tabelle 1).
Darüber hinaus stellt sich die Frage, wie die Bundesländer mit den Förderungen für Parteien, die in Gemeindevertretungen sind, umgehen, so Sickinger. In Oberösterreich etwa würden diese Gelder 4,5 Mio. Euro ausmachen, die letztlich vom Land an die Gemeinden fließen. Dies sind dort laut Sickinger rund 4 Euro pro Wahlberechtigtem. Das bedeute, dass bei diesem Beispiel zu den 19,40 Euro an Parteienförderung auf Landesebene hier auch noch einmal gut 4 Euro dazukommen, die über die Gemeindeebene an die Parteien fließen.
“Schluss mit dem Schlendrian”
Scharfe Kritik an den politischen Sitten übte indes VfGH-Präsident Gerhart Holzinger in den “Oberösterreichischen Nachrichten” (Donnerstag-Ausgabe): “Ich war nie der Meinung, dass alles eitel Wonne ist. Aber einen derartigen Verfall der Sitten hätte ich nie für möglich gehalten”, sagte er. Es sei “hoch an der Zeit, mit dem Schlendrian Schluss zu machen”, so der Präsident. Die Vorhaben zur Neuregelung der Partei-Transparenz hält er für überfällig: Es sei “völlig klar”, dass in den Bereichen Sauberkeit in der Politik und Transparenz bei den Parteifinanzen die Dinge “seit langem im Argen liegen, und es ist hoch an der Zeit, dass sich da etwas ändert.”
Transparenzpaket nahe
SPÖ und ÖVP hatten sich am Mittwochabend darauf verständigt, neben der Parteispenden-Offenlegung nun auch eine Harmonisierung der Parteienförderung anzustreben, außerdem soll die Wahlkampfkostenrückerstattung komplett fallen. Geplant ist, dies bereits kommenden Dienstag im Ministerrat zu beschließen – gehen sich die Planungen zur Förder-Harmonisierung bis dahin nicht aus, beharrt Faymann darauf, dass das an sich fertige Transparenzpaket zu Parteispenden dennoch schon am Dienstag beschlossen wird. In Kraft treten sollen alle Punkte dann am 1. Juli. Junktim gibt es dabei offenbar keines, Vizekanzler Michael Spindelegger hatte am Mittwoch erklärt, das, was bis zum 1. Juli umsetzbar ist, werde umgesetzt, alles andere später. APA