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Traktorunglück im Allgäu - Strafe steht fest

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Zwei Riefensberger Kinder starben vor einem Jahr bei einem Traktorunglück in Balderschwang. Die Staatsanwaltschaft hat nun die Strafe für den Vater des 13-jährigen Traktorfahrers festgelegt.
Traktorunglück: Ermittlung wegen fahrlässiger Tötung

Ein besonders tragischer Unfall hat vor einem Jahr das Allgäu erschüttert:

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Ein zehn Jahre alter Bub und ein 13 Jahre altes Mädchen waren von einem Traktor überrollt und getötet worden. Beide Kinder - sie stammten aus Riefensberg in Vorarlberg - starben noch an der Unfallstelle.

Aus Ladeschaufel gefallen

Die zwei Kinder saßen vorne in der Ladeschaufel des Traktors. Nach einer Kollision mit einem Baumstumpf wurden der Bub und das Mädchen aus der Schaufel herausgeschleudert und vom Traktor überrollt. Ein anderes 12-jähriges Mädchen überlebte den Unfall auf einer Alpe unweit von Balderschwang leicht verletzt. 

Am Steuer des Traktors saß ein 13-jähriger Junge. Die Staatsanwaltschaft Kempten hatte nach dem Traktorunfall Ermittlungen gegen den Vater des 13-Jährigen aufgenommen - unter anderem wegen fahrlässiger Tötung. Der Vater ist Halter des Traktors.

4 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung

Nun hat die Staatsanwaltschaft ihre Klage zurückgenommen. Damit wird auf eine mündliche Verhandlung verzichtet. Stattdessen hat die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen den Vater mit einer viermonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verfügt (bei einer Bewährungszeit von drei Jahren). Außerdem muss dieser 3.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen, schreiben mehrere deutsche Medien übereinstimmend.

Einspruch möglich

Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig. Der Vater kann gegen den erlassenen Strafbefehl Einspruch erheben. In dem Fall würde es doch noch zu einer mündlichen Verhandlung kommen.

Dem Jungen droht keine Strafe

Dem Jungen selbst drohen keine strafrechtlichen Konsequenzen, da er zur Zeit der Tat altersbedingt noch nicht strafmündig war. Der damals 13-Jährige besaß bei dem Unglück keine gültige Fahrerlaubnis und fuhr mit dem Traktor wohl auf öffentlichen Wegen. Zudem war die Frontschaufel des Gefährts nicht für den Personentransport zugelassen. 

Keine Klage der Eltern

Die Eltern der getöteten Kinder hatten keine Klage eingereicht.

(Red.)

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