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Tragischer Unfall - milde Urteile

Ein 14-jähriger Salzburger tötete auf einer Spritztour mit einem Wiener Auto - der Besitzer saß am Beifahrersitz - seine eigene Großmutter. Die Urteile fielen milde aus.

Ein gerichtliches Nachspiel hatte heute, Donnerstag, Nachmittag am Landesgericht Salzburg die Spritztour eines 14-jährigen Salzburgers, die am Ostersonntag im burgenländischen Mogersdorf ein Todesopfer forderte: Als seine Verwandten auf der Terrasse eines Hauses saßen, raste er mit einem automatikbetriebenen BMW in die Menschengruppe. Seine 73-jährige Großmutter kam ums Leben, drei weitere Personen wurden verletzt. Ein Urteil wird am Nachmittag erwartet.

Nicht nur der Teenager musste sich vor Gericht verantworten, sondern auch sein 47-jähriger Vater und der 45-jährige Autobesitzer aus Wien. Sie sollen dem Burschen die Probefahrt am 8. April erlaubt haben. Ihn begleitet hat laut Staatsanwaltschaft der Wageninhaber, der auf dem Beifahrersitz gesessen war.

Zu dem tragischen Unfall kam es gegen 15.10 Uhr. Bei der Hofeinfahrt des Grundstückes, rund zwölf Meter von der Terrasse entfernt, verwechselte der 14-Jährige die Bremse mit dem Gaspedal und raste auf die Gruppe zu, die sich im Innenhof zu der Familienfeier versammelt hatte, so die Staatsanwaltschaft. Nachdem das Auto die Personen erfasst hatte, prallte es gegen eine 80 Zentimeter hohe Mauer.

Der Hauptbeschuldigte, mittlerweile 15 Jahre alt, ist bereits strafmündig. Allen drei Beschuldigten wurden die Vergehen der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen, der fahrlässigen Körperverletzung und der Gefährdung der körperlichen Sicherheit angelastet. Das Strafmaß beträgt bis zu drei Jahre Haft.

Milde Urteile

Nach rund einstündiger Prozessdauer fällte Einzelrichter Peter Hattinger drei milde Urteile: Der damals 14-Jährige erhielt einen Schuldspruch unter Vorbehalt einer Strafe, und zwar für eine Probezeit von zwei Jahren. Sein Vater und der 45-jährige Autobesitzer kamen mit einer bedingten Freiheitsstrafe in der Höhe von zwei Monaten davon. Die Urteile sind bereits rechtskräftig.

Der Richter begründete die milden Urteile damit, dass die Beschuldigten durch den tragischen Ausgang des Unfalles ohnehin schon „sehr gestraft“ worden seien. Der 47-Jährige habe dabei seine Mutter verloren, die ja die Großmutter des 14-Jährigen gewesen sei. Der Wageninhaber aus Wien „war ein Freund der Familie.“ Die bisher unbescholtenen Beschuldigten hätten sich zudem geständig gezeigt.

Bei den beiden Erwachsenen ist der Zusatz „besonders gefährliche Verhältnisse“ und das Vergehen der Gefährdung der körperlichen Sicherheit nicht zum Tragen gekommen. „Sie haben aufgrund der Vorkenntnisse des 14-Jährigen und wegen anderer Umstände nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einem Unfall rechnen können“, erläuterte der Richter.

Der Teenager wurde hingegen zur Gänze im Sinne des Strafantrages verurteilt. Eine „Gefahrenerhöhung“ habe deshalb bestanden, „weil er auf diese Personengruppe zugefahren ist und den Verwandten zeigen wollte, wie gut er Autofahren kann“, sagte Hattinger. Nach Paragraf 13 des Jugendgerichtsgesetzes kann das Gericht bei Minderjährigen von der Verhängung einer Strafe absehen.

Auf Antrag der Verteidigung ist die Öffentlichkeit nach Prozessbeginn „im Interesse des jugendlichen Beschuldigten“ ausgeschlossen worden. Nach der Urteilsverkündung haben sowohl die Verteidigung als auch Staatsanwalt Marcus Neher auf Rechtsmittel verzichtet.

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