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Träger eines öffentlichen Amtes und moderne Rechtsdienstleister

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Bei vielen wichtigen Angelegenheiten arbeiten die Notarinnen/Notare und ihre Mitarbeiter(innen) gemeinsam mit den Klient(inn)en an individuellen Lösungen, die auf Fairness beruhen, denn: Notarinnen/Notare sind der Unparteilichkeit und Objektivität verpflichtet.

Dadurch können Informationsasymmetrien ausgeglichen und die Persönlichkeitsrechte und das Eigentum der Klient(inn)en geschützt werden. Durch die umfassende Beratung und die verlässliche Dokumentation der Rechtsverhältnisse wird ein wichtiger Beitrag zur Rechtssicherheit geleistet.

Darüber hinaus sichern Notariate durch die kostenlose Erstberatung und Amtstage den Zugang zum Recht für alle Bürger(innen) gleichermaßen in ganz Österreich – auch online in Form der Online-Rechtsdienstleistungen.

Das Notariat und jede(r) Mitarbeiter(in) tragen so maßgeblich zur Rechtssicherheit in Österreich bei. Dazu einige Zahlen: 536 Notarinnen/Notare, über 600 Notariatskandidat(inn)en und 2500 Kanzleimitarbeiter(innen) stehen für neun Millionen Einwohner(innen) bereit. Sie stellen pro Jahr 3,3 Millionen Klient(inn)enkontakte her, ­betreuen 120.000 notarielle sowie 280.000 Privaturkunden und führen eine Million Beglaubigungen durch.

Aus der Notariatsordnung

Nach der Notariatsordnung werden „Notarinnen und Notare vom Staat bestellt, damit sie öffentliche Urkunden über Rechtserklärungen, Rechts­geschäfte und rechtserhebliche Tatsachen aufnehmen, ausfertigen und zur Entlastung der Gerichte die von den Parteien anvertrauten Urkunden verwahren und Gelder und Wertpapiere zur Ausfolgung an Dritte oder zum Erlag bei Behörden übernehmen.“

Dabei stehen Notariaten ihren Klient(inn)en bei unterschiedlichen Themen zur Seite:

  • bei der Personenvorsorge: z. B. bei der Errichtung einer Vorsorgevollmacht
  • bei Testamentserrichtung
  • als Gerichtskommissär in Verlassenschaftsverfahren
  • bei Immobilien: beim Kauf, Verkauf oder der Übergabe, damit keine (rechtlichen) Fragen ungeklärt bleiben – beim eigenen Unternehmen: von der Gründung hin zur Übergabe
  • bei Themen rund um die Familie oder Partnerschaft: z. B.  bei der Errichtung eines Ehevertrages, bei der Regelung der Kinderobsorge oder bei einer Adoption. Die ­Notarinnen/Notare, und das ist das Besondere an diesem Beruf, verstehen sich so als Träger eines öffentlichen Amtes und zugleich als moderne Rechtsdienstleister.

Im Notariat von heute sind Soft Skills gefragt

Die VN führten mit Notar Dr. Richard Forster in Feldkirch das folgende Gespräch.

Das Notariat ist ein Berufsstand, den es seit über 150 Jahren in Österreich gibt. Wie haben sich die Tätigkeiten in den letzten Jahrzehnten verändert?

Das moderne Notariat ist gekennzeichnet durch einen hohen Digitalisierungsgrad, einen permanenten Wandel und Wechsel mit der damit verbundenen Notwendigkeit, sich schnell an die neuen Situationen anzupassen, mit dem Erfordernis der stetigen Aus- und Weiterbildung. Um den Beruf einer Notarin/eines Notars, einer Notarsubstitutin/eines Notarsubstituts erfolgreich meistern zu können, sind neben der Beherrschung der Hard Skills insbesondere Soft-Skills-Eigenschaften gefragt.

Heute sind viele Informationen frei zugänglich, darunter auch Vertragsvorlagen aus dem Internet. Braucht es da noch das Notariat?

Jeder gute Vertrag, jede solide Vereinbarung ist ein Unikat. Vertragsvorlagen sind gut, um die Problemstellung aufarbeiten zu können, um sich für das Gespräch mit der Notarin/mit dem Notar vorzubereiten. Es ist aber stets die Anpassung an den konkreten Einzelfall erforderlich. Nach über 30 Jahren Tätigkeit im Notariat kann ich bestätigen, dass im Regelfall kein Vertrag dem anderen gleicht.

Notariatsakte sind öffentliche Urkunden. Was genau bedeutet das?

Eine öffentliche Urkunde ist eine Urkunde, die von einer Behörde oder einer Urkundsperson – wie einer Notarin/einem Notar – aufgenommen wird. Ihre Rechtswirkung besteht insbesondere darin, dass sie – im Gegensatz zu ­einer Privaturkunde – vollen Beweis über jene Umstände, Tatsachen und Fakten gibt, die in der Urkunde beurkundet werden. Ein Beispiel für eine von einer Notarin/einem Notar erstellte „öffentliche Urkunde“ ist der „vollstreckbare Notariatsakt“. Ein solcher hat die Wirkung, dass er sofort einen Exekutionstitel schafft und dadurch die Führung eines oft langwierigen und kostenintensiven Zivilprozesses vermieden wird. Beispielsweise kann ein Kreditvertrag in Form eines „vollstreckbaren Notariatsaktes“ errichtet werden.

Zahlt der Kreditschuldner bei Fälligkeit den Kredit nicht zurück, müsste der Kreditgeber – wenn der Kreditvertrag nicht in Form eines „vollstreckbaren Notariatsaktes“ erstellt ist – den Kreditnehmer zuerst in einem Zivilprozess klagen. Erst nach Erhalt eines Urteiles könnte der Kreditgeber dann Exekution führen. Wird der Kreditvertrag dagegen in Form eines „vollstreckbaren Notariatsaktes“ errichtet, erspart sich der Kreditgeber den Zivilprozess; er kann sofort Exekution gegen den Kreditnehmer führen. Ein anderes Einsatzbeispiel stellt der Verkauf (Kaufvertrag) eines Einfamilienhauses dar. Durch den Einsatz dieses Mittels kann der Käufer sicher sein, dass der Verkäufer für den Fall, dass er nicht zeitgerecht auszieht, sofort delogiert werden kann.

Welche Unterschiede bestehen zwischen analoger und digitaler Rechtsberatung?

Eigentlich keine großartigen, weil auch bei einer notariellen „Online-Diensthandlung“ der persönliche Kontakt mit den Vertragsparteien gesichert ist. Dies, weil eine elektronische Beurkundung bzw. Beglaubigung nur im Zuge einer Videokonferenz möglich ist. Damit ist sichergestellt, dass alle Beteiligten und der Notar durchgehend optisch und akustisch miteinander verbunden sind. Somit können im Zuge dieser Videokonferenz – gleich wie bei einer „analogen Beurkundung“ – von den Beteiligten Fragen gestellt, und der Inhalt der Urkunden besprochen werden. Selbstverständlich sind dabei auch Anpassungen des Urkundeninhaltes möglich.

Die „Unterfertigung“ bei einer „Online-Diensthandlung“ erfolgt nach umfassender Belehrung und – soweit gesetzlich vorgeschrieben – Verlesung der Urkunde, indem die qualifizierte elektronische Signatur durch die Partei unter Aufsicht des ­Notars am elektronischen Dokument angebracht wird. Danach wir das digitale Dokument auch vom Notar signiert. Diese digital errichteten Urkunden entfalten somit dieselben rechtlichen Wirkungen wie Papierurkunden. Seit 1. Juli 2022 wurde zudem die Möglichkeit geschaffen, „Hybridurkunden“ zu erstellen. Damit besteht nunmehr die Möglichkeit, dass auf ein und derselben Urkunde eine Partei elektronisch signiert und die ­andere Partei händisch vor Ort beglaubigt unterfertigt.

Ein Notariat in Ihrer Nähe: www.ihr-notariat.at/notarfinder

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