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Totenbeschau: Neue Verordnung kommt

Der Entwurf für eine Verordnung betreffend die Totenbeschau steht zur öffentlichen Einsicht bereit.

Der Entwurf mit Erläuternden Bemerkungen ist im Internet in der Zeit der öffentlichen Einsicht (4.9.-2.10.) auf der Seite

www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/begutachtung/index.htm

abrufbar und liegt in den Magistratischen Bezirksämtern in der Zeit von 4. September 2006 bis 2. Oktober 2006 zur öffentlichen Einsicht auf. Die Einsichtnahme ist während der Öffnungszeiten möglich.

Zum Verordnungsentwurf können Stellungnahmen an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: post@m15.magwien.gv.at oder schriftlich bei den Magistratischen Bezirksämtern abgegeben werden.

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