Tote im Klinikum Kirchdorf: Verfahren gegen Arzt eingestellt
Konkret ging es um den Tod von zwei Patienten im Krankenhaus Kirchdorf an der Krems. Am 20. Dezember 2024 kam der Verdacht auf, dass der Arzt mit einer Fehldosierung des Morphins "Vendal" das Ableben von zwei Personen im Alter von 89 und 65 Jahren verursacht haben könnte. Der Mediziner wurde sofort entlassen und die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.
Alles lege artis
Die Staatsanwaltschaft Steyr gab mehrere Gutachten in Auftrag. Zudem wurden zehn weitere Fälle von Patienten, die von dem Mann behandelt worden waren, unter die Lupe genommen. Ergebnis: Der Arzt habe "tadellos" gearbeitet, die Medikamentengaben seien alle lege artis gewesen. Die Verfahren wurden eingestellt.
Aufsichtsrat kritisierte Vorgehensweise der OÖG
Der Fall hatte auch intern in der Oberösterreichischen Gesundheitsholding (OÖG) für Wirbel gesorgt: Der Aufsichtsrat des Spitalsbetreibers hatte kritisiert, dass der verdächtigte Arzt sofort entlassen wurde, ohne ihm "Gelegenheit zur Stellungnahme" zu geben. Vielmehr hätte "bis zur Klärung von Vorwürfen mit einer Dienstfreistellung unter Vorbehalt der späteren Entlassung" vorgegangen werden müssen.
Kritik gab es auch an der Kommunikation. Denn die OÖG hatte in einer Pressemitteilung vom 20. Dezember von einem "schwarzen Tag in der Geschichte unseres Unternehmens" gesprochen. "Die Einhaltung der notwendigen Transparenz muss jeden Eindruck einer Vorverurteilung vermeiden", befand der Aufsichtsrat dazu im März. Zudem forderte das Kontrollgremium die OÖG auf, künftig sicherzustellen, "dass bei fachlich unterschiedlichen Ansichten bei der medizinischen Behandlung die Befassung eines externen Fachbeirats erfolgt, bevor die Strafverfolgungsbehörden mit der weiteren Klärung derartiger Vorwürfe befasst werden". Das würde den Vorwurf vermeiden, allfällige persönliche Spannungen hätten Entscheidungsprozesse beeinflusst. Hintergrund: Die Primaria der Anästhesie, die nach dem Vorfall auf ihrer Station auf Urlaub war, ist nicht mehr im Klinikum in Kirchdorf tätig.
Spitalsträger "erleichtert"
Man begrüße die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, ließ die OÖG am Dienstag in einer Stellungnahme wissen, "insbesondere da die lange Ungewissheit auch für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Klinikum sehr belastend war." Man sei "erleichtert", dass "in unserem Unternehmen keine strafrechtliche Handlung vorlag".
Man sei damals aber verpflichtet gewesen, die Staatsanwaltschaft einzuschalten. "Die Dauer des Ermittlungsverfahrens sowie die Vielzahl erforderlicher Gutachten verdeutlichen, dass die Lage zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Vorfälle äußerst schwierig einzuschätzen war, sodass ein abschließendes Urteil damals nicht möglich war", wurde die Vorgehensweise verteidigt, gleichzeitig aber versichert, dass die Empfehlungen des Aufsichtsrats "selbstverständlich berücksichtigt" würden.
Ärztekammer: Reputation wieder herstellen
Die Ärztekammer Oberösterreich drängt nach Bekanntwerden der Verfahrenseinstellung darauf, "dass die Hintergründe lückenlos beleuchtet werden, von den Vorgängen auf der Abteilung bis zur medialen Aufarbeitung durch die Holding. Es muss schonungslos aufgedeckt werden, welche Abläufe nicht gepasst haben, um solche Fälle in Zukunft zu verhindern", sagte Präsident Peter Niedermoser. Die OÖG sei "massiv gefordert, die Reputation des Arztes in Kirchdorf wiederherzustellen", befand Kurienobmann Harald Mayer. Ein arbeitsrechtlicher Prozess des betroffenen Mediziners ist nach wie vor anhängig.
(APA)