AA

Tote am Golan: Keine Ermittlungen der Staatsanwaltschaft

Ein Video belastete die österreichischen Blauhelme.
Ein Video belastete die österreichischen Blauhelme. ©APA
Nach dem Vorfall vom September 2012, bei dem österreichische Blauhelmsoldaten auf dem Golan die Einfahrt syrischer Geheimpolizisten in einen tödlichen Hinterhalt nicht verhindert haben, hat die Staatsanwaltschaft Wien keine Ermittlungen eingeleitet.
Schwere Vorwürfe gegen Bundesheer-Soldaten
Befragung zu Ereignissen

"Es ist abgesehen worden von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens", sagte Sprecherin Nina Bussek am Freitag auf Anfrage der APA. "Absehen von der Einleitung kann man dann, wenn man nach Prüfung des Sachverhalts zu der Entscheidung kommt, dass es keinen Anfangsverdacht gibt", erklärte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien weiter.

Schwere Vorwürfe gegen österreichische Blauhelme

Am 29. September 2012 hatten österreichische Blauhelme auf dem Golan syrische Geheimpolizisten nicht aufgehalten. Bei einer darauffolgenden Schießerei wurden alle neun Syrer getötet. Der Vorfall war erst 2018, fast sechs Jahre später, publik geworden, nachdem die Wochenzeitung "Falter" ein von einem UNO-Soldaten gemachtes Video davon veröffentlicht hatte. Aussagen auf dem Video ließen vermuten, dass den österreichischen Soldaten die Gefahr des Hinterhalts durchaus bewusst war, sie die Syrer aber nicht warnten.

"Normal musst das de Hund sagen", sagte laut dem Video einer der Blauhelme seinem Kollegen, nachdem die Syrer in einem weißen Geländewagen den Checkpoint passiert hatten. Begründung: "Wenn da aner überbleibt, kummt er umma und schießt uns ab." Die Blauhelme filmten danach das erwartete Geschehen, versehen mit Kommentaren wie "Jetzt geht's gleich los", "Ana is scho owegfoilln", "Ja, aber der überlebt das ned."

Verhalten war laut Kommission mandatskonform

Eine vom damaligen Verteidigungsminister Mario Kunasek (FPÖ) beauftragte Kommission kam später zu dem Schluss, dass das Verhalten der österreichischen UNDOF-Soldaten der für sie geltenden (völkerrechtlichen) Auftrags- und Weisungslage entsprach und somit mandatskonform war. Die Soldaten hatten strikte Anweisung, sich nicht in bewaffnete Auseinandersetzungen einzumischen und auch sonst "jegliches Verhalten zu unterlassen, das von einer der Konfliktparteien als Einmischung gesehen werden konnte".

Dem Verteidigungsministerium lagen am Freitagnachmittag noch keine Informationen über die Entscheidung der Staatsanwaltschaft vor, wie eine Sprecherin gegenüber der APA erklärte. "Jede Entscheidung eines unabhängigen Gerichts nehmen wir zur Kenntnis."

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Tote am Golan: Keine Ermittlungen der Staatsanwaltschaft
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen