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Top Ten-Platz

Mit dem Anti-Abfangjäger-Volksbegehren geht kommende Woche das bereits dritte Volksbegehren in diesem Jahr über die Bühne.

Das Temelin- und das Sozialstaats-Volksbegehren schafften es jeweils unter die Top Ten der erfolgreichsten Bürgerinitiativen. Wenn Initiator Rudolf Fußi sein selbst gestecktes Ziel von rund 500.000 Unterschriften erreicht, wird auch sein Volksbegehren unter den ersten zehn liegen. Die Umsetzungschancen stehen dennoch denkbar schlecht.

Ziel der Initiative ist nämlich ein Verfassungsgesetz, dass der Regierung den Kauf von Abfangjägern untersagen soll. Dazu wäre eine zwei Drittel-Mehrheit im Nationalrat nötig, die aber kaum zu Stande kommen dürfte. Die beiden Regierungsparteien ÖVP und FPÖ haben sich im Ministerrat nämlich bereits auf den Kauf von 24 Eurofightern festgelegt. Offen sind lediglich die Details des Kaufvertrages mit dem Anbieter EADS.

Bestärkt zeigte sich Fußi zuletzt durch eine anonyme Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien, die gegen das EADS-Konsortium, Magna-Manager und FPÖ-Politiker eingegangen war. Eine Million Unterschriften – sein ursprüngliches Ziel – hält er angesichts des schlechten Termines im Sommer aber nicht mehr für möglich. Ab 500.000 Unterstützern würde der Regierung nichts anderes übrig bleiben, als einer Volksabstimmung über den Kauf der Abfangjäger zuzustimmen, zeigte sich Fußi aber überzeugt.

Damit wäre es zumindest das erfolgreichste Anti-Abfangjäger-Volksbegehren. In den 80er Jahren gab es nämlich bereits zwei – erfolglose – Begehren gegen den Kauf der Draken. Eine bundesweite Initiative wurde 1985 von 121.000 Menschen unterschrieben. Die steirische ÖVP konnte 1986 immerhin 244.000 Unterzeichner mobilisieren.

Unterstützt wird Fußi unter anderem von der Österreichischen Hochschülerschaft, den Grünen und einigen SP-Landesfraktionen. So haben Franz Voves (SP-Steiermark), Erich Haider (SP-Oberösterreich), Gabi Burgstaller (SP-Salzburg) und Manfred Lackner (SP-Vorarlberg) angekündigt, selbst zu unterschreiben. Sie befinden sich damit aber nicht auf Parteilinie, denn von der Bundes-SPÖ gibt es keine Unterstützung. Sie fordert eine Volksabstimmung.

Im Parlament wird ein Volksbegehren behandelt, wenn es von mindestens 100.000 Wahlberechtigten oder von je einem Sechstel der Stimmberechtigten dreier Bundesländer unterzeichnet wird. Es gibt allerdings keine Verpflichtung, ein Volksbegehren auch umzusetzen. In der Praxis geschah das in der Vergangenheit nur eher selten. Nicht mehr unterschreiben müssen jene 18.471 Menschen, die bereits ihre Unterstützungserklärung zur Einleitung des Volksbegehrens abgegeben haben. Ihre Stimmen werden dem Endergebnis angerechnet.

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