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Toifl bekennt sich bei Grasser-Prozess als "nicht schuldig"

Gerald Toifl ist wegen Geldwäsche und Beweismittelfälschung angeklagt.
Gerald Toifl ist wegen Geldwäsche und Beweismittelfälschung angeklagt. ©APA/AFP/POOL/HELMUT FOHRINGER
Geldwäsche und Beweismittelfälschung werden Gerald Toifl im Grasser-Prozess vorgeworfen. Er hat sich als "nicht schuldig" erklärt.

Der frühere Anwalt des Zweitangeklagten Walter Meischberger im Buwog-Korruptionsprozess, Gerald Toifl, hat sich heute zu Beginn seiner Einvernahme “nicht schuldig” erklärt. Die Anklage wirft Toifl Geldwäsche und Beweismittelfälschung vor. Toifl ist vorerst der letzte der Angeklagten, der von Richterin Marion Hohenecker einvernommen wird.

Schilderungen des 17. September 2009

Toifl schilderte, wie er am 17. September 2009 zunächst von einem Steuerberater angerufen worden sei, dass es ein Thema einer Selbstanzeige eines Klienten gebe, das morgen in der Zeitung stehe – sprich, dass die Sache eilig sei. Es gehe um jemanden, “dessen Gesicht er kennen werde”. Er sei daraufhin mit dem Zug von Salzburg nach Wien gefahren und habe am Westbahnhof Walter Meischberger getroffen.

Der Steuerberater haben ihn auch telefonisch davon informiert, dass es um eine Selbstanzeige bei der Finanz wegen eines nicht versteuerten Honorars gehe. Ein anderer Steuerberater in seiner eigenen Kanzlei habe ihn dann auch angerufen, dass Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser ihn angerufen aber verpasst habe. Dieser Kollege habe Grasser dann zurückgerufen aber auch nicht erreicht.

Es habe sogar an diesem Tag schon eine APA-Meldung gegeben, die im Internet verbreitet wurde mit dem Verweis auf den am nächsten Tag erscheinenden “Format”-Bericht. Am 17. September 2009 war eine Vorausmeldung in der APA zu einem Bericht des Nachrichtenmagazins “Format” vom 18. September erschienen, wo über ein Zehn-Millionen-Honorar an Hochegger berichtet worden war.

Aus Meischbergers Schilderungen und dem ihm damals vorliegenden Entwurf der Selbstanzeige von Peter Hochegger und nach Gesprächen mit Hocheggers damaligem Anwalt habe er, Toifl, dann eine Selbstanzeige für Meischberger erstellt und am nächsten Tag vormittags beim Finanzamt in Wien eingebracht, schilderte Toifl.

Zuvor habe er sich noch das “Format” gekauft, wo ein Bericht über das Millionenhonorar erschienen war, in dem allerdings nur Hochegger und nicht Meischberger namentlich genannt worden sei. Eine Selbstanzeige bei der Finanz wirkt strafbefreiend, wenn sie vor der Aufdeckung einer Steuerhinterziehung erfolgt.

9,6 Millionen Provision nicht versteuert

Hochegger und Meischberger hatten für die Beratung des bei der Bundeswohnungs-Privatisierung 2004 siegreichen Konsortiums (Immofinanz, RLB OÖ und andere) 9,6 Millionen Euro Provision erhalten, aber nicht versteuert. 20 Prozent der Provision erhielt Hochegger, 80 Prozent Meischberger. Laut Anklage profitierten auch Grasser und der Makler Ernst Karl Plech von der Provision, was diese zurückweisen.

Dass das Honorar unter einen Passus im Begleitgesetz zur Privatisierung der Bundeswohnungen falle, wonach die Transaktionen im Zusammenhang mit der Verwertung der Bundeswohnungen nicht der Steuerpflicht unterlägen, dieser Meinung war und ist Toifl nicht.

(APA/Red)

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