Der Jurist war nach Bekanntwerden der gegen ihn gerichteten Anschuldigungen vorläufig von der Anwaltskammer gesperrt worden.
Angeklagter soll Verstorbenem Drogen gegeben haben
Im Zuge der Ermittlungen um den Tod des 35-Jährigen hatte sich herausgestellt, dass der Jurist vor seinem Ableben mit Freunden zum Abendessen verabredet war. Dort traf er in der Nacht auf den 15. August 2018 zufällig den nunmehrigen Angeklagten, der ihn zum Konsum von Suchtgift verleitet haben soll. Mit diesem Berufskollegen zog der 35-Jährige dann weiter, wobei sich sein Zustand aufgrund der konsumierten Substanzen zusehends verschlechtert haben soll. Die Anklagebehörde macht nun dem Angeklagten den Vorwurf, seine Garantenstellung außer Acht gelassen zu haben. Mit seinem Verhalten habe er die schlechte körperliche Verfassung seines Kollegen bewirkt und sich nicht weiter um diesen gekümmert, obwohl er dazu gesetzlich verpflichtet gewesen wäre. Statt sich seiner anzunehmen und ihm die nötige Hilfe zuteilwerden zu lassen, habe er den 35-Jährigen seinem Schicksal überlassen.
Für den angeklagten Rechtsanwalt gilt die Unschuldsvermutung. Wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn auf APA-Anfrage mitteilte, wurde die Verhandlung auf den 24. sowie den 26. November festgelegt. Die Staatsanwaltschaft hat knapp zwei Dutzend Zeugen beantragt hat. Außerdem müssen zwei Sachverständige gehört werden. Im Fall eines anklagekonformen Schuldspruchs drohen dem Anwalt bis zu drei Jahre Haft.