Tödlicher Unfall im Burgenland: Alkolenker erhielt teilbedingte Haft

Ein 22-Jähriger ist am Montag am Landesgericht Eisenstadt nach einem tödlichen Unfall zu 15 Monaten Haft, davon zehn bedingt, verurteilt worden. Der junge Mann war im August 2024 in Oberwart auf dem Heimweg von einem Fest mit 1,89 Promille Alkohol im Blut und 157 statt der erlaubten 100 km/h auf die Gegenfahrbahn geraten und hatte dort das Auto einer 48-jährigen Ungarin gerammt, die bei dem Unfall starb. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Unfall im August
Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt warf dem Angeklagten die Vergehen der grob fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung vor. Zwei Freunde, die mit ihm im Auto saßen, wurden bei dem Unfall teils schwer verletzt, ebenso der Lenker des hinter der 48-Jährigen fahrenden Fahrzeugs und der 22-Jährige selbst. Er bekannte sich vor Gericht schuldig und entschuldigte sich bei den Angehörigen der Verstorbenen.
Warum er sich an diesem Abend doch noch ans Steuer gesetzt habe, könne er nicht mehr sagen, meinte der junge Mann vor Gericht. Eigentlich hatte er vorgehabt, bei einem Freund zu schlafen oder mit dem Taxi zu fahren und sein Auto im nüchternen Zustand sogar noch umgeparkt, um es über Nacht stehen lassen zu können. In den frühen Morgenstunden habe ihn dann ein Freund gefragt, ob er ihn nach Hause bringen könne, und er habe "durch Leichtsinn" offenbar ja gesagt. "Ich habe mir gedacht, es geht noch", sagte der 22-Jährige. Dass er in einer Linkskurve ungebremst in den Gegenverkehr gerast sei, erkläre er sich damit, "dass ich eingeschlafen bin und dabei das Gaspedal durchgetreten habe".
Teilbedingte Haft
Die Richterin begründete das teilbedingte Urteil - fünf Monate muss der 22-Jährige absitzen - mit "spezial- und generalpräventiven Gründen". Eine gänzlich bedingte Strafe wäre aus ihrer Sicht kein "ausreichendes Warnsignal".
(APA/Red)