Tödlicher Schuss in Kärnten: Prozess startet nächste Woche

Ermittelte die Staatsanwaltschaft zuerst wegen des Verdachts des Mordes, so wird dem Beschuldigten nun grob fahrlässige Tötung vorgeworfen. Der Prozess ist für drei Stunden anberaumt, teilte das Gericht am Freitag mit.
Prozess gegen 43-jährigen Angeklagten startet nächste Woche am Landesgericht Klagenfurt
Zu der Tat war es am späten Abend des 22. August in Knappenberg (Bezirk St. Veit an der Glan) gekommen. Zuvor hatte es in einem Gasthaus in Hüttenberg einen Streit zwischen dem nun Angeklagten und seinem Stiefsohn gegeben. Der 43-Jährige sei dann nach Hause gefahren, gefolgt vom Stiefsohn sowie dem späteren Opfer und einer dritten Person. Der 43-Jährige hatte ausgesagt, sich bedroht gefühlt zu haben und deshalb mit seinem Flobertgewehr in der Hand vor die Tür getreten zu sein. Erhebungen hätten ergeben, dass das Opfer dann nach der Waffe gegriffen hatte, dabei habe sich der Schuss gelöst, hieß es von der Staatsanwaltschaft.
Das Delikt der grob fahrlässigen Tötung sei gegeben, wenn ein "auffallend sorgloser Umgang mit einer geladenen Waffe" vorliegt, hieß es zu dem Fall. Im Ermittlungsverfahren wurde festgestellt, dass die Waffe ein geringes Abzugsgewicht aufweist "und somit sich bereits bei geringem Druck auf den Abzug ein Schuss lösen könne". Somit sei von keinem Tötungsvorsatz des Angeklagten auszugehen.
(APA/Red)