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Tödlicher Polizeieinsatz war rechtswidrig

Symbolfoto &copy apa
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Am 11. Jänner wurde ein rumänischer LKW-Fahrer nach einer Amokfahrt durch Wien von Polizisten erschossen - laut UVS war der Polizeieinsatz rechtswidrig.

Die Amtshandlung, bei der am 11. Jänner ein rumänischer Lkw-Fahrer in Wien erschossen worden ist, war rechtswidrig: Zu diesem Urteil ist am Dienstag der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) in einer Verhandlung gekommen, die von der Witwe angestrengt worden ist. Die Notwendigkeit der Nothilfe „konnte nicht glaubhaft gemacht werden“, sagte Verhandlungsleiter Hermann Leitner bei der Urteilsverkündung.


Den tödlichen Waffengebrauch erachtete er „weder als Maß haltend, noch als verhältnisgemäß und daher unzulässig“, so Leitner. Zudem habe es Unterschiede in der Herangehensweise von Bezirkskräften und der Spezialeinheit Wega gegeben, sagte Leitner.


Letztere hätten versucht, gemäß ihrer Schulung taktisch eine Deeskalierung herbeizuführen, während die übrigen Beamten, zu denen auch der Schütze gehörte, „ohne Informationen einzuholen“ sofort lebensgefährdende Maßnahmen ergriffen hätten.


Der bis dahin unbescholtene Rumäne war nach einer Amokfahrt quer durch Wien, die er offenbar in einem psychischen Ausnahmezustand verübte, von einem Sicherheitswachebeamten erschossen worden.

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