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Tödlicher Lift-Unfall: Prozess fortgesetzt

Symbolfoto
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Prozess um tödlichen Lift-Unfall in Wien-Josefstadt fortgesetzt - Aufzug monatelang ohne behördliche Bewilligung in Betrieb - Am kommenden Mittwoch wird weiter verhandelt.

Mit weiteren Beschuldigteneinvernahmen ist am Donnerstag im Straflandesgericht der Prozess um den tödlichen Lift-Unfall fortgesetzt worden, bei dem am 12. November 2002 der 15 Monate alte Juan in Wien-Josefstadt ums Leben kam. Weder die angeklagten Mitarbeiter der Aufzugfirma, der zuständige Beamte von der Baupolizei sowie der TÜV-Prüfer wollten Schuld daran sei, dass die sanierte Anlage bis zum Unglück monatelang ohne behördliche Genehmigung betrieben worden war.

TÜV stellte Mängel fest

„Michelangelo hat auch nie eine Baubewilligung gehabt und trotzdem schöne Sachen gemacht“, stellte Richter Thomas Schrammel einleitend fest. Er wunderte sich trotzdem, dass der Lift seit Juni 2002 in dem noblen, gutbürgerlichen Wohnhaus den Mietern wieder zur Verfügung stand, obwohl in einem TÜV-Bericht Baumängel sowie die fehlende Bewilligung fest gehalten worden waren.

Dass er trotz der fehlenden behördlichen Zustimmung überhaupt einen Prüfbericht geschrieben hatte, erklärte der TÜV-Mitarbeiter folgendermaßen: „Ich hatte einen Auftrag der Aufzugfirma. Ich musste nachweisen können, warum man keine Abnahme durchführen hat können. Wenn ich das nicht mach’, bin ich nicht mehr lange beim TÜV.“

Er hätte außerdem den Monteur der Firma ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass unter anderem die Fußbodenfliesen noch nicht fertig gestellt waren, was als schwerer Mangel auf Grund der damit verbundenen Stolpergefahr anzusehen war, sagte der TÜV-Prüfer. Er habe auch betont, „dass mit dem Türabstand noch etwas passieren muss. Der Spalt war für mich zum Zeitpunkt der Prüfung nicht beurteiltbar.“

“Nur Negatives drinnen in meinem Gutachten”

Dass der kleine Juan ums Leben kam – er wurde zwischen Fahrkorb- und Lifttür eingeklemmt, da der Abstand statt der laut Ö-Norm grundsätzlich vorgesehenen zwölf Zentimeter 19,2 Zentimeter betrug, womit fatalerweise gerade ausreichend Platz für den Kopf des Buben war -, führte der Mann auf das Unternehmen – übrigens der weltweit größte Hersteller von Aufzügen – zurück: „Wenn die nicht wissen, dass man mit dem Gutachten nicht fahren darf, weiß ich nicht, ob die überhaupt noch etwas gestoppt hätte. Da ist eh nur Negatives drinnen in meinem Gutachten.“

Die Baupolizei ortete das Versagen demgegenüber auf Seiten des TÜV. „Wenn der TÜV schon vor Ort ist, hätte er eine Selbstanzeige machen müssen, dass der Aufzug konsenslos umgebaut wurde. Eine sofortige Sperre und ein Strafantrag wären die Folge gewesen“, hielt der angeklagte Beamte fest. Er habe ein diesbezügliches Schreiben – entgegen anders lautender Darstelleung des TÜV – nie erhalten.

Für den Montagemeister des Aufzugherstellers war die fehlende Baubewilligung kein großes Malheur: „Wenn’s nicht relevant für die Montage ist, ist eine solche nicht notwendig. Wenn ich die technischen Unterlagen hab’, hab’ ich mich daran zu halten. Ich muss mich drauf verlassen können, dass die Eintragungen richtig sind.“

Nachgereichte Bewilligungen Usus

Es sei „in der Vergangenheit eigentlich immer so“ gewesen, dass die Bewilligung und die Fertigstellungsanzeige nachgereicht wurden, meinte er weiter. Der TÜV hätte ja „keine offensichtlichen Mängel“ fest gestellt.

Jener Handwerker, der den Lift nach Abschluss der Sanierungsarbeiten wieder in Betrieb gesetzt hatte, berief sich dabei auf den Montagemeister: „Wenn mein Chef es sagt, schalt’ ich den Aufzug ein.“ Jener habe sich ihm gegenüber dabei auf ein positives TÜV-Gutachten bezogen.

Die Verhandlung wird mit der Einvernahme von drei weiteren Beschuldigten am kommenden Mittwoch fortgesetzt.

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