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Todesurteile gegen Attentäter von Casablanca

Im Prozess um die blutigen Anschläge von Casablanca wurden vier Angeklagte zum Tode verurteilt. Die Urteilsverkündung ging teilweise im Lärm der Zuschauer unter.

Drei der Attentäter und ein führendes Mitglied der radikalislamischen Organisation Salafia Jihadia wurden am Montagabend von den Richtern in Casablanca des Mordes, der Sabotage sowie der Bildung einer kriminellen Vereinigung für schuldig befunden.

Gegen 83 weitere Angeklagte verhängte das Gericht Haftstrafen von zehn Monaten bis zu lebenslang. Dem Urteil zufolge waren alle Mitglieder der Salafia Jihadia.

Die drei zum Tod verurteilten Attentäter im Alter von 22 bis 27 Jahren hatten die Anschläge überlebt, weil sie im letzten Moment vor deren Ausführung zurückgeschreckt waren. Das Gericht sprach sie dennoch schuldig. Die Urteilsverkündung ging teilweise im Lärm der Zuschauer unter, die „Allah Akbar“ (Allah ist groß) riefen. Im Gerichtssaal waren zahlreiche Angehörige der Angeklagten anwesend.

Die am 16. Mai fast zeitgleich an fünf Orten in der marokkanischen Stadt gezündeten Sprengsätze waren gegen überwiegend von Juden und westlichen Ausländern besuchte Einrichtungen gerichtet gewesen. 44 Menschen wurden damals getötet, darunter zwölf Attentäter.

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