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Todesstrafe gegen Vergewaltiger von indischer Studentin bestätigt

Noch müssen sie nicht an den Galgen.
Noch müssen sie nicht an den Galgen. ©EPA
Ein Gericht in der indischen Hauptstadt Neu Delhi hat die Todesurteile gegen die Vergewaltiger und Mörder einer 23 Jahre alten Studentin aufrechterhalten. Beide Verteidiger erklärten, sie wollten gegen das Urteil vom Donnerstag Rechtsmittel beim Obersten Gerichtshof des Landes einlegen.

Die vier Männer hatten die junge Frau im Dezember in einem Bus in Delhi entführt und nacheinander vergewaltigt. Mit einer Eisenstange verletzten sie die Inderin so sehr, dass sie zwei Wochen später an den inneren Verletzungen starb. Der Fall hatte große Proteste im Land ausgelöst und weltweit für Empörung gesorgt.

Die Mutter des Opfers sagte vor dem Gerichtssaal, erst wenn die Täter am Galgen hingen, werde die Gerechtigkeit gesiegt haben. Es sei ein barbarisches Verbrechen gewesen, das die gesamte Gesellschaft beschämt habe.

Mehrere Täter

Bei der Tat am 16. Dezember 2012 waren insgesamt sechs Täter beteiligt gewesen. Einer von ihnen war im März erhängt in seiner Gefängniszelle aufgefunden worden. Ein weiterer war noch minderjährig, er erhielt die Höchststrafe von drei Jahren Jugendarrest.

Anwalt A.P. Singh sagte nach der Urteilsverkündung, es handle sich um ein politisches Urteil. Die Regierung wolle so Stärke im Kampf gegen Gewalt gegen Frauen beweisen. Schließlich sei das jetzige Urteil, wie auch schon die Entscheidung der niedrigeren Instanz im September, kurz vor wichtigen Wahlen gesprochen worden.

Beobachter erwarten, dass der Fall durch alle Instanzen geht; außerdem ist ein Gnadengesuch beim Präsidenten möglich. In Indien wird kaum noch hingerichtet, zuletzt gab es vereinzelte Fälle in den Jahren 1995, 2004 sowie 2012 und 2013.

(APA/dpa)

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