Die vier derzeit in Österreich bestehenden Section Control-Anlagen müssen laut einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) von heute, Freitag, unverzüglich abgeschaltet werden.
Die elektronische Geschwindigkeitsmessung wurde als rechtswidrig gewertet, da es dafür keine Verordnung gibt. Ab sofort dürfen in Section-Control-Abschnitten keine Strafen wegen Schnellfahrens mehr ausgesprochen werden.
Bei der Section Control wird die Durchschnittsgeschwindigkeit mittels Kamera an zwei Kontrollpunkten ermittelt. Beim Einfahren in den Bereich werden die Kennzeichen digital erfasst und beim Ausfahren abgeglichen. Wer zu schnell unterwegs war, dessen Daten werden automatisch an die Behörden übermittelt. Die erste Anlage dieser Art war im Frühjahr 2003 im Kaisermühlentunnel auf der Wiener Donauuferautobahn (A22) installiert worden.