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Todesfall nach Zahn-OP: Anästhesist muss in Haft

Tödlicher Fehler brachte 18 Monate Haft
Tödlicher Fehler brachte 18 Monate Haft
Ein Anästhesist, dem bei einer Zahn-OP ein tödlicher Fehler unterlaufen ist, muss für ein Jahr und sechs Monate ins Gefängnis. Das Augsburger Amtsgericht in Bayern verurteilte den Mann am Freitag wegen fahrlässiger Tötung zu der Haftstrafe ohne Bewährung.


Der Angeklagte hatte 2010 gemeinsam mit einem Zahnarzt in Bobingen (Landkreis Augsburg) bei einer damals 46-jährigen Frau eine ambulante Operation durchgeführt. Als dabei Komplikationen auftraten, verabreichte der Anästhesist zunächst das falsche Medikament. Außerdem wurde die unter einem Downsyndrom leidende Frau offenbar viel zu spät ins Augsburger Klinikum gebracht. Die Patientin lag in der Folge bis zu ihrem Tod im Mai 2013 im Wachkoma. Das Verfahren gegen den Zahnarzt wurde nach Angaben des Amtsrichters gegen eine Strafe von 4.000 Euro eingestellt.

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