AA

Todeseintritt rund 90 Minuten nach Schussabgabe

Im Fall des von der Polizei erschossenen mutmaßlichen Einbrechers zeichnet das gerichtsmedizinische Gutachten im Detail das Ableben des 14-Jährigen nach. Demnach trat bei Florian P. rund 90 Minuten, nachdem er niedergeschossen wurde, der Tod ein.

“Die Verletzungen des Mannes waren ihrer allgemeinen Natur nach so beschaffen, dass auch sofortige intensivmedizinische Maßnahmen den Tod des Mannes nicht abwenden hätten können”, schreibt der Gutachter Christian Reiter. Zur Todesursache stellt der Sachverständige fest: “Florian P. erlitt bei dem verfahrensgegenständlichen Vorfall einen Brustkorbdurchschuss und ist infolge Verblutens und Erstickens nach Lungendurchschuss eines gewaltsamen Todes gestorben”.

Der Schusskanal verlief laut Gerichtsmediziner “geradlinig von links hinten unten minimal nach rechts vorne aufsteigend”. Reiter stellte bei der Obduktion außerdem einen Schädelbruch fest, den er “als Effekt eines terminalen Sturzes nach rechts vorne” infolge des erlittenen Treffers in den Rücken erklärt.

Florian P. hatte in den Stunden vor seinem Tod nachweislich keinen Alkohol oder sonstige Suchtmittel konsumiert. “Die Untersuchung des Leichenblutes auf seinen Gehalt an Ethylalkohol ergab für den Zeitpunkt des Todes einen Nullwert. Die immun-chemische Untersuchung von Blut und Harn auf synthetische Arzneimittel, Suchtmittel oder Alkaloide ergab keine positiven Hinweise”, ist Reiters Expertise zu entnehmen.

Die APA zitiert im Folgenden im Wortlaut aus dem Gutachten:

“Aus dem Transportbericht des Roten Kreuzes ergibt sich, dass Florian P. liegend vorgefunden wurde. Es war bekannt, dass der Patient angeschossen worden war und es wurden zwei Schussverletzungen – an der Brustkorbvorder- und an der Brustkorbhinterseite – beschrieben. Der Bewusstseinszustand des Patienten war getrübt. Die Atmung war nicht ausreichend. Es wurde ein Kreislaufschock beschrieben; die Pupillen waren bei der Erstuntersuchung beidseits eng. Der Patient wurde von 3 Sanitätern betreut.

Während des Transports, der in der Zeit von 3.00 bis 4.05 Uhr bei einer Kilometerdistanz von 5 Kilometern zwischen dem Einsatzort und dem Krankenhaus Krems protokolliert wurde, erhielt der Patient 15 Liter Sauerstoff. Bezüglich des Kreislaufes wurden keine Maßnahmen ergriffen; eine Blutdruck- und Pulsüberwachung fand nicht statt. Während des Transportes verschlechterten sich Bewusstsein und Allgemeinzustand des Patienten. Es wurde vermerkt, dass ein Notarztwagen nicht verfügbar war und dass ein Transport ohne Notarzt durchgeführt wurde.

Nach einer telefonischen Auskunft der Roten Kreuzstelle Krems erfolgte die Alarmierung des Roten Kreuzes um 3.00 Uhr. Der Rettungswagen traf um 3.05 am Einsatzort ein und fuhr um 3.16 Uhr vom Einsatzort ab. Circa gegen 3.20 Uhr ist das Rettungsfahrzeug im Krankenhaus eingetroffen.

Aus den Aufzeichnungen der Unfallchirurgischen Abteilung des Krankenhauses Krems geht hervor, dass P. am 5. August 2009 um 3.30 Uhr mit dem normalen Rettungswagen – ohne telefonische Vorankündigung – in den Schockraum gebracht wurde. Der Patient war bei der Einlieferung nicht ansprechbar, er war bewusstlos. Die Pupillen warten maximal weit und reagierten nicht auf Licht. Der Patient war insgesamt blass. Es bestanden keine Spontanbewegungen der Extremitäten.

Knapp außerhalb der rechten Brustwarze wurde eine annähernd kreisrunde, leicht gefranste Runde beschrieben. Beim Beklopfen des Brustkorbes wurde eine massive Dämpfung rechts und ein Schachtelton am Brustkorb wahrgenommen. Der Blutdruck war nicht mehr messbar. Am Rücken links neben der Wirbelsäule, auf Höhe des 7. bis 8. Brustwirbelsäulensegments, fand sich eine ovale Wunde. Die Röntgenuntersuchung ergab eine massive Luftfüllung des Brustkorbes links mit Verlagerung des Mittelfelles über die Mittellinie. In die rechte Brusthöhle wurden 2 Drainagen eingebracht, ebenso ein Drain in die linke Brustkorbhälfte.

Der Patient wurde intubiert, reanimiert und eine Massentransfusion durchgeführt. Trotz mehrfacher Defillibration verstarb er um 4.23 Uhr unter dem Bild des Blutungsschockes.”

  • VIENNA.AT
  • Chronik
  • Todeseintritt rund 90 Minuten nach Schussabgabe
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen