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Tod nach Fehlintubation: Notarzt in Wien rechtskräftig verurteilt

Der Notarzt wurde wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.
Der Notarzt wurde wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. ©APA/Sujet
Ein Notarzt wurde am Donnerstag im Wiener Straflandesgericht wegen fahrlässiger Tötung zu vier Monaten bedingter Haft verurteilt.

Der Mediziner hatte bei einer Patientin einen Luftröhrenschnitt gesetzt, dabei den Tubus aber so eingebracht, dass dieser in die Speiseröhre abgeleitet wurde. Die 59-Jährige starb an den Folgen einer Atemlähmung.

Die Frau war am 16. Juni 2014 kollabiert, als sie in Favoriten eine Bekannte besuchte. Sie verlor das Bewusstsein, der herbeigerufene Notarzt entschloss sich zwecks Sicherung der Atemwege zu einer Intubation.

Fehler bei Intubation

Wie bereits das Bezirksgericht Favoriten in einer Verhandlung im Vorjahr feststellte, hätte ihm auffallen müssen, dass ihm dabei ein fataler Fehler unterlaufen war. So signalisierten die EKG-Werte eine Sauerstoffunterversorgung der Patientin. Dass der Arzt nicht lege artis auf die Warnanzeichen reagierte, brachte ihm in erster Instanz drei Monate bedingt ein. Weil ihr die Strafe zu gering erschien, legte die Staatsanwaltschaft dagegen Rechtsmittel ein.

Ein Drei-Richter-Senat im Grauen Haus gab der Berufung nun Folge und erhöhte die Strafe, um ein Zeichen zu setzen, “dass so eine Vorgangsweise von einem Notarzt nicht toleriert werden kann”, wie Richterin Henriette Braitenberg-Zennenberg in der Urteilsbegründung erklärte.

“Sämtliche Indikatoren vollkommen ignoriert”

Der Mediziner hätte “sämtliche Indikatoren, die auf eine Fehlintubation hingewiesen haben, vollkommen ignoriert”. Statt Rettungsmaßnahmen zu setzen, hätte er “weiter auf seiner Fehleinschätzung beharrt, dass er alles richtig gemacht hat.”

Der Notarzt war nicht persönlich zu der Berufungsverhandlung erschienen. Der Mann lebt mittlerweile in Slowenien und gehört dort dem medizinischen Betreuerstab der Ski-Nationalmannschaft an. Das Urteil wegen fahrlässiger Tötung ist rechtskräftig.

(APA)

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