Zu einer reinen Routineuntersuchung, wie die Witwe jetzt im Gespräch mit der APA betont. Ihr Mann, der seit mehreren Jahren an epileptischen Anfällen litt, habe dort aber nicht die entsprechenden Medikamente bekommen. Deswegen ist er immer schlechter beisammen gewesen. Und anstatt ihm zu helfen, haben sie ihn abgeschoben und so wesentliche Zeit verloren, so die Anschuldigungen der Frau.
Kein Hinweis auf ärztlichen Behandlungsfehler
Das betreffende Spital lässt diesen Vorwurf nicht gelten, und auch die Wiener Patientenanwaltschaft, die diesen Fall unter Beiziehung zweier Mediziner untersucht hat, konnte aus vertrauensärztlicher Sicht keinen Hinweis auf einen ärztlichen Behandlungsfehler finden, wie in einem mit Anfang September datierten Schreiben festgestellt wird. Auch im zweiten Krankenhaus, wohin man den Mann am 29. Dezember verlegt hatte, um ihn auf der dortigen Fachabteilung für Neurologie zu behandeln, sei alles korrekt abgelaufen.
Aus Sicht der Patientenanwaltschaft war der 33-Jährige schon bei der Spitalseinlieferung schwer krank: Im Rahmen der Behandlung der gastrointestinalen Erkrankung dürfte es trotz medikamentöser Therapie zu epileptischen Anfällen gekommen sein, welche das Gehirn und das Herz so weit geschwächt bzw. geschädigt hatten, dass es schließlich trotz aller intensivmedizinischen Maßnahmen zu einem Herz-Kreislauf-Versagen kam.
Versehentlich falsches Antibiotikum verabreicht?
Er hat keine Krankheit gehabt, meint allerdings die Witwe. Und sie behauptet, nach seinem Ableben von einer Ärztin angerufen worden zu sein, die ihr verraten habe, man habe ihrem Mann versehentlich ein falsches Antibiotikum verabreicht bzw. ein falsches Medikament injiziert. Darauf habe sich sein an sich wieder stabilisierter Zustand rapide verschlechtert.
Ich möchte einfach wissen, was in dieser Nacht vom 29. auf den 30. passiert ist. Mir persönlich wäre damit der Abschied leichter gefallen, so die Witwe, die sich deshalb an den Wiener Rechtsanwalt Oliver Koch gewandt hat. Dieser erwägt nun, gerichtliche Schritte in die Wege zu leiten. Dass in nur einer Nacht nahezu sämtliche zuvor intakten Organe geschädigt bzw. funktionslos werden können, ist als bis dato unerklärbar zu konstatieren, wundert sich Koch.
Widersprüchliche Befunde
Den Anwalt irritieren vor allem zwei in seinen Augen widersprüchliche Befunde: Während sich der Patient nach Darstellung des zweiten Spitals bei der Überstellung in einem nicht ansprechbaren, hoch fiebernden – das Thermometer zeigte demnach 41,2 Grad an – und verkrampften Zustand befunden haben soll und schließlich in einen so genannten status epilepticus fiel, vermerkt das andere dazu Folgendes: Nach nachträglicher Rücksprache mit dem Vorstand der Notaufnahme hat es keine Beanstandungen bezüglich Ablauf der Transferierung oder des Zustandes des Patienten zum Übernahmezeitpunkt gegeben.
Koch hat die betreffenden Krankenanstalten vor sieben Wochen um eine Stellungnahme hinsichtlich allfälliger Schmerzensgeldforderungen gebeten. In einem Fall hat er bisher keine Antwort erhalten.