AA

Tod im Aufzug: Niemand gibt Schuld zu

Symbolfoto |&copy Bilderbox
Symbolfoto |&copy Bilderbox
Im Wiener Landesgericht hat am Mittwoch der Prozess um den Tod des 15 Monate alten Juan begonnen, der am 12. November 2002 in der Liftanlage eines noblen Wohnhauses in der Josefstadt ums Leben gekommen war.

Der Bub war zwischen Fahrkorb- und Lifttür eingeklemmt worden. „Der Unfall geht auf damals unvorhersehbare, tragische Umstände zurück“, lautete die Verantwortung der elf Angeklagten, die sich allesamt „nicht schuldig“ bekannten.

Staatsanwältin Theresia Schuhmeister-Schmatral warf sieben Mitarbeitern der Aufzugsfirma, dem als Subunternehmer mit dem Umbau des sanierungsbedürftigen Lifts eingesetzten Baumeister, dem mit der Prüfung betrauten TÜV-Mitarbeiter, dem zuständigen Beamten von der Baupolizei sowie der Hausverwalterin fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen vor. Sie sprach von „Schlampereien“. Bei der Sanierung der 1911 errichteten Anlage sei nicht auf die Ö-Norm geachtet worden, wonach der Abstand zwischen Fahrkorb und der fixen Lifttüre nicht weniger als zwölf Zentimeter betragen durfte.

Unfall hätte verhindert werden können

Obwohl bei den Einreichplänen festgestellt wurde, dass der Abstand zu groß war und dieser Umstand auch in der Bauverhandlung besprochen wurde, habe man die Erneuerung in Angriff genommen, monierte die Staatsanwältin. Die umgebaute Anlage sei so ohne Bau- und Benutzungsbewilligung und die an sich erforderliche Fertigstellungsanzeige in Betrieb genommen worden. „Der Lift ist lustig und munter mindestens fünf Monate auf und ab gefahren“, meinte Schuhmeister-Schmatral. Dabei hätte „nur einer der Beschuldigten Stopp sagen müssen und der Unfall wäre nicht passiert.“

Die Verteidiger wiesen die erhobenen Vorwürfe zurück. Die Staatsanwaltschaft habe zum Teil „einfach wahllos angeklagt“, wurde zunächst einmal festgestellt. Der kaufmännische Leiter, der Verkaufsleiter, der Großkunden-Betreuer und der Vertriebsleiter der Aufzugsfirma hätten mit dem gegenständlichen Sachverhalt nichts zu tun. Der Montagemeister und einer seiner Mitarbeiter hätten die Arbeiten „fach- und sachgerecht und dem damaligen Stand der Technik entsprechend durchgeführt“, meinte wiederum deren Anwältin.

Es habe sich ja um keinen Neubau, sondern um die Sanierung einer bestehenden Anlage gehandelt. „Bei erhaltungswürdigen Anlagen darf vom vorgeschriebenen Sicherheitsabstand Abstand genommen werden“, erklärte die Verteidigerin. Es habe keine Anhaltspunkte gegeben, dass der Lift nicht betriebssicher war.

Juan war sofort tot

Der 15 Monate alte Juan war gestorben, nachdem ihn seine Mutter mit seinem um ein Jahr älteren Bruder zum Lift gebracht hatte und nochmal in ihre Wohnung zurückkehrte, um das jüngste Kind zu holen. Als Juan sich zwischen dem Fahrkorb und der Lifttür befand – vermutlich wollte er der Mutter folgen – , drückte der Älteste auf einen Knopf und setzte damit die Anlage in Betrieb. Der Lift fuhr an und riss Juan mit. Er war sofort tot.

Die Mutter wurde ebenfalls wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen angeklagt, und die Staatsanwältin hätte sie bereits heute gern mit auf der Anklagebank gesehen. Richter Thomas Schrammel gliederte ihr Verfahren jedoch aus und will in einem separaten Prozess klären, ob sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hat.

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Wien - 8. Bezirk
  • Tod im Aufzug: Niemand gibt Schuld zu
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen