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Tod eines Wiener Mädchens in Rio - EU soll helfen

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Nach dem Tod eines vierjährigen Wiener Mädchens in Rio de Janeiro soll sich die schwedische EU-Präsidentschaft für die Umsetzung des Haager Übereinkommens einsetzen. Die Abmachung regelt bei internationalen Kindesentführungen die sofortige Rückgabe widerrechtlich verbrachter Kinder.

Die Vierjährige starb am 19. Juni möglicherweise durch Misshandlungen der Tante. Das Mädchen wurde gemeinsam mit seinem Bruder von der brasilianischen Mutter unerlaubt nach Rio gebracht. Die brasilianischen Behörden haben über einer Rückkehr des Buben nach Österreich noch nicht entschieden.

Das österreichische Außen- und Justizministerium hätten die EU um Unterstützung gebeten, sagte Außenministeriums-Sprecher Peter Launsky-Tieffenthal am Freitag zur APA. Mehrere Länder – wie Frankreich oder die USA – hätten in Brasilien schon Probleme mit der Umsetzung des Haager Übereinkommens gehabt und würden dies unterstützen. Die schwedische Präsidentschaft soll bei den Behörden in Rio vorstellig werden und auf das Übereinkommen hinweisen. Ob dieses auf den komplexen österreichischen Fall überhaupt zutrifft, muss erst ein Richter entscheiden: Der zwölfjährige Bub besitzt die österreichische und die brasilienische Staatsbürgerschaft. Ein Gericht in Brasilien hatte die Obsorge zuletzt der beschuldigten Tante übertragen, nachdem sich die Mutter in psychische Behandlung begeben musste. Vor diesem Zeitpunkt hatte der Vater in Österreich bereits das Sorgerecht beantragt.

Gegen die Tante der Kinder liegt eine Anzeige wegen Totschlags vor, über die noch nicht entschieden wurde, so das Außenministerium. Auch gegen die Mutter wird ermittelt. Dem Tod des vierjährigen Mädchens ging ein seit längerem schwelender Sorgerechtsstreit voraus. Nach der Scheidung bekamen die Eltern das Sorgerecht der Kinder zu gleichen Teilen. Als die Mutter mit den Kindern nach Brasilien reiste, beantragte der Vater die “vollkommene Obsorge” für sich.

In Rio kam das Mädchen am 16. Juni mit Verletzungen ins Spital und starb dort drei Tage später. Der Bruder wurde danach bei einer Pflegefamilie untergebracht. Der Vater reiste nach Brasilien um seinen Sohn und die Überstellung seiner toten Tochter nach Österreich zu erwirken. Über beides hat das Gericht noch keine Entscheidung getroffen.

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