Tod durch Kohlenmonoxid-Vergiftung in Margareten: Prozess fortgesetzt
Der 41 Jahre alte Mann hatte ohne Rücksprache mit dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung in seiner Küche das Aluminiumrohr der Dunstabzugshaube mit dem Haus-Sammel-Kamin verbunden. Als die Studentin Ende April 2012 in ihrer Wohnung in Margareten ein Vollbad nehmen wollte, starb sie an einer Kohlenmonoxid-Vergiftung.
Abgase kamen über Dunstabzugshaube
Dazu kam es, weil – so der Vorwurf der Anklagebehörde – die Ehefrau des Mannes in der direkt darunter gelegenen Wohnung zeitgleich beim Kochen die Dunstabzugshaube in Betrieb setzte und damit fahrlässig tödliche Abgase ins Badezimmer der jungen Frau beförderte.
Wie der technische Sachverständige Peter Schütz nun in seinem Gutachten ausführte, traten in der Tat immer dann große Abgas-Mengen aus dem Kamin aus und drängten ins Badezimmer der Studentin, sobald die Dunstabzugshaube zumindest auf Stufe 2 eingeschaltet wurde. Das habe er im Nachhinein bei entsprechenden Versuchen festgestellt. Die Gastherme der jungen Frau habe demgegenüber “einwandfrei funktioniert”, auch der Abgas-Warn-Sensor sei intakt gewesen, was zu Beginn der Ermittlungen noch unklar gewesen war.
Inversions-Wetterlage führte zu Kohlenmonoxid-Vergiftung
Allerdings revidierte Schütz seine ursprünglichen Feststellungen, in denen er die Dunstabzugshaube als mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kausal für den Todeseintritt bezeichnet hatte. Die angeklagten Nachbarn hatten stets behauptet, sie wären nicht am Herd gestanden, als sich ihre Nachbarin in die Badewanne legte, und hätten die Dunstabzugshaube schon längere Zeit nicht mehr benutzt, weil damals Schönwetter herrschte und bei geöffnetem Fenster gekocht wurde.
Am Tag, als das Unglück geschah, war es für Ende April ungewöhnlich heiß, so dass es laut Schütze im Abgasfang zu einer “Inversions-Wetterlage” gekommen sein könnte. Auf die an sich kalte Luft im Kamin hätte dann von oben warme Luft gedrückt und einen “Stoppel” gebildet. Bei dieser Konstellation wäre es denkbar, dass bei einem Unterdruck im Badezimmer der Studentin – etwa infolge mangelnder Frischluftzufuhr – die Therme kalte Luft aus dem Kamin saugte und das Gemisch aus Abgas und kalter, zurückdrängender Luft den Abgas-Sensor abschaltete, sagte der Sachverständige.
Prozess wurde vertagt
Fazit des Gutachters: “Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass das Unglück vielleicht ohne Dunstabzugshaube passiert ist.” Um das zu klären, muss nun ein Gutachten der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik zu den genauen Witterungsbedingungen eingeholt werden. Es soll auch noch die Schwester der ums Leben gekommenen Frau als Zeugin vernommen werden. Die Verhandlung wird am 29. April fortgesetzt.
(apa/red)