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Tochter missbraucht: Nun sechs Jahre Haft

Sechs Jahre und acht Monate Haft: OLG verringert Strafe wegen der langen Verfahrensdauer um vier Monate.
Sechs Jahre und acht Monate Haft: OLG verringert Strafe wegen der langen Verfahrensdauer um vier Monate. ©APA (Themenbild)
Feldkirch, Innsbruck - Jahrelang schwer sexuell missbraucht hat ein Arbeiter aus dem Vorderland seine eigene Tochter.

Das Opfer ist deswegen schwer traumatisiert. Der unbescholtene und mittlerweile 60-jährige Angeklagte wurde dafür zu sechs Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt. Diese Strafe legte gestern das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) fest. Das vor allem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen ergangene Urteil ist damit rechtskräftig. Wegen der schweren Folgen für das Opfer betrug der erhöhte Strafrahmen fünf bis 15 Jahre Haft.

Das Berufungsgericht verringerte die Strafe um vier Monate. Das habe der Senat unter dem Vorsitz von Richter Ernst Werus mit der überlangen Verfahrensdauer begründet, teilte OLG-Pressesprecher Wigbert Zimmermann mit. Zur Erstellung eines Gutachtens sei zwischen zwei Hauptverhandlungen viel Zeit vergangen.

Das Landesgericht Feldkirch hatte am 24. Mai 2012 die Strafe für den teilgeständigen Angeklagten noch mit sieben Jahren Haft bemessen. Noch im Gerichtssaal wurde der 60-Jährige nach der Urteilsverkündung verhaftet. Gegen die Strafhöhe legte der Angeklagte Berufung ein. Seine Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Ersturteil wies der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien am 13. Dezember 2012 ab.

Das Landesgericht folgte den Angaben der Tochter des Angeklagten. Demnach hat ihr Vater sie in den 90er-Jahren schwer missbraucht, als sie zwischen zwölf und 13 Jahre alt war. Zweimal schlief der damals 40-jährige Mann mit seiner Tochter.

Zudem hat er seine unmündige Tochter nach Überzeugung des Gerichts zwei Jahre lang mit beischlafähnlichen Handlungen schwer missbraucht.

Seinen Übergriffen, die später vergleichsweise leichterer Natur waren, war das Mädchen insgesamt sechs Jahre lang ausgesetzt – bis es 17 Jahre alt war. Der Angeklagte räumte nur die leichteren Übergriffe ein.

Mildernd wertete der Feldkircher Schöffensenat auch den vom Gesetz dafür eigentlich nicht vorgesehenen Umstand, dass er seine kranke Frau jahrelang gepflegt hatte. Das merkte der Vorsitzende des Erstgerichts an.

Vorfälle nicht erfunden

Das Opfer habe die von ihr angegebenen Vorfälle nicht erfunden, sagte als gerichtliche Sachverständige eine Psychologin. Erstmals über den jahrelangen Missbrauch durch den Vater habe die Frau bei einem Spitalsaufenthalt erzählt, sagte der Erstrichter: „Die Ärzte hätten das anzeigen müssen.“

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