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Tiroler zu lebenslanger Haft verurteilt

Ein 36-jähriger türkischstämmiger Mann ist am Donnerstagabend am Innsbrucker Landesgericht für den Mord an seiner Schwester zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Geschworenen befanden den Angeklagten nach knapp fünfstündiger Beratung mit sechs zu zwei Stimmen des Mordes schuldig. Außerdem wurde er wegen schwerer Körperverletzung verurteilt.

Der Angeklagte hatte insgesamt dreimal auf seine Ehefrau (30) eingestochen, die die Attacke aber überlebte. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.

Der Vorsitzende Richter Günther Böhler wertete die Unbescholtenheit des 36-Jährigen als Milderungsgrund. Als erschwerend sah er unter anderem die Tatsache, dass es vor den Augen der Kinder der Getöteten zu der Bluttat gekommen war. Der in Tirol lebende Frühpensionist muss seiner Frau außerdem 3.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Der Angeklagte hatte sich wegen Mordes und Mordversuchs vor Gericht verantworten müssen und bekannte sich teilweise schuldig. Er habe seine Schwester nicht umbringen wollen und könne sich an die Tat selbst nicht einmal erinnern, beteuerte er vor Richter Böhler.

Seine Ehefrau widersprach dieser Darstellung. Laut ihren Aussagen hatte ihr Mann die Tatwaffe, ein Küchenmesser, bereits bei sich, als er am 4. Dezember 2009 die Wohnung seiner Schwester betrat.

Am 4. Dezember hatte die Ehefrau beschlossen, ihren Mann zu verlassen und die unglückliche Ehe, in der es des öfteren zu Handgreiflichkeiten gekommen war, zu beenden. Die Frau packte ihre Sachen und zog zur Schwester des Beschuldigten in Hall.

Als ihr Ehemann sie am Abend zurückholen wollte, eskalierte die Situation in der Wohnung. Auf “massivste Art und Weise” habe der Angeklagte auf seine Schwester eingestochen, führte Staatsanwältin Erika Wander aus. Zumindest neunmal ging er mit der Tatwaffe auf sein Opfer los. Die beiden Kinder der Getöteten, ein achtjähriger Bub und ein vierjähriges Mädchen, wurden Zeugen des Vorfalls.

Verteidiger Andreas Oberhofer bezweifelte, dass sein Mandant mit Vorsatz gehandelt habe. Er habe, als er die Wohnung in Hall betrat, auf keinen Fall vorgehabt, jemanden zu verletzen. Erst die Beschimpfungen durch die Schwester hätten zum “Blackout” des Angeklagten geführt. Oberhofer meldete Nichtigkeit und Strafberufung an.

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