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Tiroler wegen schweren sexuellen Missbrauchs an Patenkind verurteilt

Unbedingte Haft für Kinderschänder. Verhöhnen Unsere Richter den Rechtsstaat?
Unbedingte Haft für Kinderschänder. Verhöhnen Unsere Richter den Rechtsstaat? ©Symbolbild/Bilderbox
Wegen des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs an einem Unmündigen ist am Donnerstag ein 26-jähriger Tiroler am Innsbrucker Landesgericht zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Der Mann soll zwischen den Jahren 2004 und 2011 an einem mittlerweile 15 Jahre alten Burschen, seinem Patenkind, Oralverkehr durchgeführt haben. Von den Vorwürfen der Vergewaltigung und des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses wurde der Angeklagte hingegen freigesprochen. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.

Der Beschuldigte, der mit der Familie des Opfers seit Kindheitstagen befreundet ist, muss zudem 5.000 Euro an Schadensersatz leisten. Der 26-Jährige hatte sich in der Verhandlung vor Richterin Nadja Obwieser hinsichtlich der Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs geständig gezeigt. Er habe über Jahre hindurch durchschnittlich einmal pro Monat Oralverkehr an seinem Patenkind durchgeführt. “Ich weiß nicht mehr, was da in meinem Kopf vorgegangen ist”, erklärte der Beschuldigte.

Täter: “Habe mich verantwortlich gefühlt”

Er habe ein “freundschaftliches Verhältnis” zu seinem Opfer gehabt und habe sich spätestens nach einem Autounfall, in den beide verwickelt waren, “für ihn verantwortlich gefühlt”, meinte der Angeklagte. “Er war ein Freund für mich und hat jederzeit zu mir kommen können, wenn er Probleme hatte”, sagte er.

In der Verhandlung wurde per Video die im Vorfeld aufgenommene Einvernahme des Opfers vorgespielt. Darin erklärte der 15-Jährige, dass er nach der im Biologieunterricht erfolgten Aufklärung vor rund fünf Jahren die Übergriffe nicht mehr über sich ergehen lassen wollte und sich gewehrt habe. Der Angeklagte habe ihn aber gewaltsam dazu gezwungen. Der Beschuldigte beteuerte jedoch vor dem Schöffengericht, dem Unmündigen “nie wehgetan” zu haben. Überdies wisse er “das alles heute nicht mehr so genau”, meinte er.

Richterin: “Freundschaftliches Verhältnis”

Die Richterin erklärte letztlich in ihrer Urteilsbegründung, dass der Schöffensenat “nicht mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit” habe feststellen können, dass der Oralverkehr mit Gewalt durchgeführt wurde. Deshalb sei der Angeklagte vom Vorwurf der Vergewaltigung freizusprechen gewesen. Ein Missbrauch des Autoritätsverhältnisses habe nicht bestanden, weil es sich um ein “gleich gelagertes, freundschaftliches Verhältnis” gehandelt habe, erklärte Obwieser.

(APA)

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