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Tiroler Landtag beschloss Spekulationsverbot

Der Tiroler Landtag hat am Mittwoch mit großer Mehrheit ein Spekulationsverbot beschlossen. Das von der schwarz-grünen Landeskoalition auf den Weg gebrachte Gesetz beinhaltet unter anderem den Grundsatz einer risikoaversen Finanzgebarung, das Verbot von Fremdwährungsgeschäften und die Unzulässigkeit der Aufnahme von Darlehen zum Zweck der Veranlagung.


Neben dem Land sind die Gemeinden und Gemeindeverbände, die von deren Organen verwalteten Stiftungen, Fonds und Anstalten sowie die Landwirtschafts- und Landarbeiterkammer von der Regelung betroffen. Vom Spekulationsverbot ausgenommen sind Sicht- und Spareinlagen, Termineinlagen sowie Anleihen von inländischen Gebietskörperschaften und von Banken mit einem Mindestrating. Im Landtag votierte lediglich die Liste Fritz gegen das Gesetz, die anderen Oppositionsparteien SPÖ, FPÖ und Vorwärts Tirol stimmten mit den Regierungsparteien ÖVP und Grüne für das Spekulationsverbot.

Die Liste Fritz kritisierte vor allem, dass die Landesgesellschaften nicht vom Spekulationsverbot miterfasst wurden. “Das ist zu wenig. Die Ausführung ist schlecht”, meinte Liste Fritz-LAbg. Andreas Brugger in der Debatte. ÖVP-Klubobmann Jakob Wolf verwies hingegen darauf, dass das Land keine Rechtskompetenz habe, Aktiengesellschaften und deren Veranlagungen zu regeln. Den Landesunternehmen würde aber Anweisungen gegeben, sich an die Grundsätze des neuen Gesetzes zu halten.

Im Zuge der Diskussion über das Spekulationsverbot hatte es in den vergangenen Wochen vehemente Kritik seitens der Stadt Innsbruck gegeben. Bürgermeisterin Christine Oppitz-Plörer (Für Innsbruck) hatte angekündigt, trotz des Spekulationsverbotes an einer Veranlagung von 140 Millionen Euro festzuhalten zu wollen. Das geplante Regelung sei weder sinnvoll noch vorausschauend, sondern eine reine Anlassgesetzgebung.

Vor der Landtagssitzung ließ Oppitz-Plörer den Abgeordneten noch einen Brief zukommen, in dem sie darlegte, weshalb die Stadt das neue Gesetz ablehnt. ÖVP-Klubobmann Wolf betonte im Landtag jedoch einmal mehr, dass es “keine Extrawurst” für Innsbruck geben könne. Man sei der Stadt überdies etwa mit längeren Übergangsfristen bis Ende des Jahres 2017 entgegengekommen.

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