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Tiroler Landtag beschließt Verschärfung bei Mindestsicherung

In Tirol wurde eine Verschärfung der Mindestsicherung beschlossen
In Tirol wurde eine Verschärfung der Mindestsicherung beschlossen ©APA/EXPA/JOHANN GRODER
Der Tiroler Landtag hat am Donnerstag bei seiner Budget-Sitzung eine Verschärfung der Mindestsicherung beschlossen. Demnach erhalten subsidiär Schutzberechtigte künftig nur noch Leistungen aus der Grundversorgung und nicht mehr aus der Mindestsicherung. Weitere Reformen der Mindestsicherung wurden von der schwarz-roten Landesregierung für 2026 angekündigt. FPÖ, NEOS und Liste Fritz stimmten der Regierungsvorlage zu, die Grünen waren dagegen.

Mit Tirol und Wien - wo es im November einen dementsprechenden Landtags-Beschluss gegeben hatte - erhalten nun in allen Bundesländern subsidiär Schutzberechtigte die Grundversorgung. In Tirol wird es indes eine Übergangsfrist für jene geben, die in den Herbstmonaten die Mindestsicherung bezogen hatten. Für sie wird die neue Regelung mit 1. Juli 2026 schlagend werden. Im Schnitt waren zuletzt 850 Menschen in Tirol als subsidiär Schutzberechtigte registriert.

Nur Grüne stimmten gegen Reform

Dezidiert gegen die Reform sprachen sich die Grünen aus. Sie nahmen insbesondere die SPÖ in die Pflicht und orteten einen "Verrat an der sozialdemokratischen Grundgesinnung". Landtagsabgeordnete Zeliha Arslan warnte vor einer "extremen sozialen Notlage" für subsidiär Schutzberechtigte. Die FPÖ stimmte dem Antrag zwar zu, brachte jedoch auch einen letztlich abgelehnten Zusatzantrag ein, in dem unter anderem integrationsfördernde Maßnahmen für die Auszahlung der vollen Grundversorgung gefordert wurden. Die Parteiobfrau und Landtagsabgeordnete der Liste Fritz, Andrea Haselwanter-Schneider, betonte, unter der "Voraussetzung, dass es einen Härtefallfonds zur Abfederung gibt", zuzustimmen. Die NEOS begrüßten indes die bundesweite Vereinheitlichung.

ÖVP-Klubobmann Jakob Wolf verteidigte die Gesetzesänderung. "Es kann ja nicht sein, dass man es in ganz Österreich abschafft und in Tirol belässt." Zudem verwies er auf die Übergangsregelungen und argumentierte, dass subsidiär Schutzberechtigte "vollen Zugang zum Arbeitsmarkt" haben. Auch SPÖ-Klubobfrau Elisabeth Fleischanderl sah keine "soziale Kälte" ins Land gezogen: "Die Landesregierung hat nicht das Ziel, Menschen auf die Straße zu stellen." Vielmehr werde man sich "jeden einzelnen Fall anschauen". Es gehe auch darum, in ganz Österreich eine einheitliche Regelung zu schaffen.

Zweiter Teil von Paket mit Deckel für Großfamilien geplant

Die Landesregierung hatte im Rahmen einer Klausur im Herbst darüber hinaus weitere Reformschritte zur Mindestsicherung angekündigt. Das gesamte Reformpaket befindet sich aktuell noch "in Ausarbeitung". "Die finale Fassung wird im ersten Halbjahr 2026 vorliegen", hieß es dazu am Donnerstag aus dem Büro von Soziallandesrätin Eva Pawlata (SPÖ) zur APA. Ein Landtagsbeschluss wird demnach im kommenden Jahr erwartet.

Konkret plant die Landesregierung, eine Begrenzung der Höhe der Mindestsicherung bei Großfamilien über einen Höchstdeckel bei volljährigen Personen in den entsprechenden Haushalten umzusetzen. Es soll weiterhin ein degressives System bei den Kinderrichtsätzen geben. Dennoch solle sich so der Gesamtbetrag reduzieren, um den Abstand zu Familien mit regulären Einkommen gerechter zu gestalten, hieß es. Außerdem war eine fünfjährige Wartefrist für Fremde nach den aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen vorgesehen - österreichische Staatsbürger, EU-Bürger oder Asylberechtigte seien davon nicht betroffen.

Strengere Sanktionen bei Regelverstößen

ÖVP und SPÖ wollen außerdem strengere Sanktionen bei Regelverstößen bis hin zur gesamten Streichung der Mindestsicherung inklusive der Wohnkosten umsetzen. Zu Kürzungen bzw. einer kompletten Streichung der Mindestsicherung kann es beispielsweise kommen, wenn eine Notlage vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde, wenn trotz schriftlicher Ermahnung keine Bereitschaft zum Einsatz der Arbeitskraft gezeigt werde oder wenn nicht an vorgeschriebenen Fortbildungs-, Ausbildungs- oder Qualifizierungsmaßnahmen teilgenommen wird. Außerdem plant die Landesregierung rechtliche Klarstellungen zu Wohn- und Haushaltsgemeinschaften. Es soll allerdings auch Verbesserungen für Mindestpensionistinnen und Mindestpensionisten sowie für Behinderte geben.

Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) hatte "Verteilungsgerechtigkeit" als Grund für die avisierten Änderungen genannt, die Mindestsicherung solle dazu "treffsicherer" werden. Diese habe nämlich eine "Übergangshilfe und kein Dauerzustand" zu sein, betonte der Tiroler ÖVP-Chef. Außerdem würden nun Anreize zum Arbeiten gesetzt und die Leistungsbereitschaft gesteigert. Man werde weiterhin "jenen Hilfe geben, die Hilfe brauchen", versprach indes Landeshauptmannstellvertreter Philip Wohlgemuth (SPÖ). Die Mindestsicherung solle weder gestrichen noch gekappt werden. Ziel der Reform sei nicht das Sparen, sondern eine "gerechtere Verteilung", betonte auch der Tiroler SPÖ-Vorsitzende.

(APA)

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