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"Tippfehler" im Bericht an die BAWAG

Bei den Berichten an die BAWAG über die Entwicklung der Neuveranlagungen, der Uni-Bonds, wurden die aktuellen Netto-Werte der Investments und die jeweiligen "Value at Risk" (VAR)-Positionen angegeben.

In diesen Berichten wird für jeden der sieben Uni-Bonds ein anderer VAR-Wert angegeben. Demnach wurde das erwartete Maximal-Risiko zwischen 0,2 Prozent beim Huntington-Bond und 3,3 Prozent bei Madison fixiert. Dabei handle es sich aber nicht um verschiedene Risikoklassen der verschiedenen Fonds, sondern „das sind Tippfehler meines Backoffice“, behauptete Flöttl heute. „Das ist mein Fehler, das nehme ich auf mich“.

Laut Flöttl würde ohnehin niemand glauben, dass ein VAR-Wert bei nur 0,2 Prozent liegen könne. „Wenn da 0,3 Prozent steht weiß jeder, dass das 3 Prozent sind“, ortet er eine verrutschte Komma-Position. Außerdem sei die Value at Risk-Größe ohnehin wenig aussagekräftig und umstritten, da sie nur auf historischen Werten beruhe und das maximale Verlustrisiko nur mit einer Wahrscheinlichkeit angegeben werde. Elsner-Anwalt Wolfgang Schubert fragte nach, warum Flöttl dann diese Risikobewertung überhaupt regelmäßig genannt habe. Das sei auf Wunsch der BAWAG geschehen, räumte Flöttl ein.

Drei Prozent „Value at Risk“ bedeute, dass mit 95-prozentiger Wahrscheinlichkeit maximal drei Prozent des investierten Kapitals pro Tag verloren gehen könnten. „Es gibt immer noch fünf Prozent Wahrscheinlichkeit, dass Sie mehr als drei Prozent verlieren“, gab Flöttl zu bedenken. Laut Flöttl gab es bei den sieben Uni-Bonds nicht verschiedene Risikogruppen. „Wenn Sie sieben Risikoklassen haben, ist das die Quadratur des Kreises“. Die angestrebte Rendite von 30 Prozent wäre durch Diversifizierung nicht zu erreichen gewesen. Bei den Uni-Bonds-Veranlagungen habe es daher einen „Risiko-Gleichlauf“ gegeben, de facto floss alles Geld aus den sieben Töpfen wieder in einen Fonds.

Flöttl wurde dazu ein Dokument vorgehalten, wo sieben Investmentstrategien – u.a. Fixed Income USA, Europa, Japan und Merger Arbitrage USA – angegeben sind. Daraus ergäben sich nicht sieben Risikoklassen, behauptete Flöttl. Bei der Befragung musste er aber einräumen, dass sich aus verschiedenen Anlagen in verschiedenen Märkten auch verschiedene Risiken ergeben. „Die Streuung des Fondsportfolios wird in einem solchen Maße erfolgen, wie sie dem Manager angemessen erscheint“, heißt es dazu in der Vereinbarung mit der BAWAG. Für Flöttl ergibt sich daraus, dass er völlig „freies Ermessen“ hatte.

Zunächst habe er das Kapital der BAWAG vorsichtig investiert, im März 2000 habe ihn Elsner jedoch zu einer aggressiveren Anlagestrategie gedrängt. Er habe dann in Japan Investmentmöglichkeiten gefunden. Über die Eigenmittellage der BAWAG habe er sich nicht informiert, die Bank-Bilanz habe er nie studiert, räumte Flöttl ein. Er habe nur gewusst, dass die BAWAG damals die dritt- oder viertgrößte Bank Österreichs war. Den damaligen Aufsichtsratspräsidenten Günter Weninger habe er nur einmal im Bilder-Lager in Zürich getroffen. Seine Hauptgesprächspartner in der Bank waren Elsner, BAWAG-Generalsekretär Peter Nakowitz und der Leiter des BAWAG-Treasury, Thomas Hackl.

Die Uni-Bonds endeten wieder in einem Mega-Verlust: In der Anklageschrift heißt es dazu, dass im Oktober/November 2000 die langfristigen Yen-Zinsen fielen und die Vertragspartner Margin-Calls tätigten. Alle anderen als die Zinsswap-Positionen mussten liquidiert und in Yen konvertiert werden, um die verlustträchtigen Swap-Verträge zu beenden. So wurde das gesamte von Vorstand der BAWAG als „Spieleinsatz“ verwendete Kapital „bis auf einen im Vergleich kleinen Rest von 13,6 Mio. Euro“ verbraucht. „Bis Mitte November steht fest: Die Katastrophe ist perfekt“. Mit ihren den neuen Investments hat die BAWAG also rund 415 der investierten 430 Mio. Euro verloren.

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