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Tierschutzombudsstelle Wien fordert Qualzucht-Verbot

Manche Tiere leiden ihr Leben lang unter den Folgen der Zucht.
Manche Tiere leiden ihr Leben lang unter den Folgen der Zucht. ©APA/HERBERT PFARRHOFER (Symbolbild)
Das Begutachtungsverfahren für das neue Tierschutzpaket läuft noch bis Mittwoch. Die Tierschutzombudsstelle Wien hat am Sonntag daher den "Qualzucht-Umgehungs-Paragraf" 44 Abs. 17 in der Novelle kritisiert.

"Das heißt: Trotz Qualzucht-Verbot dürfen noch immer in Österreich äußerst gewinnbringend kranke Rassetiere gezüchtet und verkauft werden", wurde in einer Aussendung betont.

Tierschutzombudsstelle Wien fordert Verbot von Qualzucht

Manche Tierrassen würden so gezüchtet, dass sie ihr Leben lang unter Atemnot, Lähmungserscheinungen, Nervenschmerzen oder Entzündungen leiden oder, dass ihnen wichtige Körperteile wie Fell oder Schwanz weggezüchtet werden, erläuterte die Tierschutzombudsstelle. Die Praxis, leidende Tiere zu züchten, sei durch das Bundes-Tierschutzgesetz von 2005 als Tierquälerei verboten.

Manche Tierrassen leiden ihr Leben lang unter Atemnot und Schmerzen

Durch den Paragraf 44 Abs. 17 des Tierschutzgesetzes sei jedoch eine "Übergangsbestimmung" eingeführt worden, die bis Ende 2017 gelten sollte, dann aber ohne weitere Frist verlängert wurde. Der Nationalrat habe mit breiter Mehrheit in seiner Entschließung vom 15. Dezember 2021 gefordert, den Paragrafen aus dem Tierschutzgesetz zu streichen. Doch im Entwurf zur Novellierung des Tierschutzgesetzes sei er weiterhin enthalten. "Dieses Leid muss endlich beendet werden", forderten der Wiener Tierschutzstadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) und Tierschutzombudsfrau Eva Persy in der Aussendung.

(APA/Red)

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