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Tierschützer wollen Polizei nach Zwischenfall klagen

Ein Bild vom Nacktprotest der Tierschützer vom VgT in Wien
Ein Bild vom Nacktprotest der Tierschützer vom VgT in Wien ©vienna.at/Paul Frühauf
Nach einer Entscheidung des Unabhängigen Verwaltungssenates, dass eine eine Polizeiaktion in der Nähe von Graz im Dezember unrechtmäßig erfolgt wäre, wehrt sich der Verein gegen Tierfabriken (VgT) jetzt: Anzeigen und Schadenersatzklage würden vorbereitet. Außerdem wurde ein Video des Vorfalls publiziert.
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Der Vorfall passierte im 5. Dezember in Kainbach bei Graz. David Richter, VGT-Aktivist, Grünen-Politiker und beim Tierschützerprozess im Mai 2011 in Wiener Neustadt freigesprochen, wollte eine Treibjagd filmen, die seines Erachtens unerlaubterweise in einem Wohngebiet stattfand. Die Jäger holten die Polizei, zwischen Richter und einem der Beamten kam es im Zuge der Identitätsfeststellung zu einem Gerangel – der Uniformierte fühlte sich angegriffen, Richter wurde am Boden fixiert und vorübergehend festgenommen. Beide Akteure trugen leichte Verletzungen davon. Gegen den Tierschützer wurde Anzeige wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und Körperverletzung erstattet.

Der von Richter angerufene UVS erkannte nun, dass der Polizist sich “zu einer emotionalen Fehlleistung” hinreißen lassen habe, weshalb der Beschwerde Berechtigung zukomme und die Verfahrenskosten von rund 750 Euro zu übernehmen seien. Der Senat stellte außerdem fest, dass die Polizei den Tierschützer in seinen Rechten auf persönliche Freiheit und darauf, nicht erniedrigend behandelt zu werden, verletzt habe.

Tierschützer posten Beweisvideo

 Einer der Tierschützer hatte eine Kamera während des Zwischenfalles laufen. Hier ist das entstandene Video. 
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