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Tierschützer-Selbstanzeigen zurückgelegt

Sämtliche im Zusammenhang mit der teilweisen Neuauflage des Wiener Neustädter Tierschützer-Prozesses erstatteten Selbstanzeigen wegen Nötigung sind zurückgelegt worden. Das teilte die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt mit. Die Petition an ein Modehaus mit der Aufforderung, aus dem Pelzhandel auszusteigen, andernfalls man dort nicht einkaufen werde, stelle keine Drohung im Sinne des Gesetzes dar.


Bei zwei weiteren Aktionen, eine an eine andere Kette gerichtete “Aufklärungskampagne” und die Unterstützung einer “Pelzkampagne”, stelle sich die Frage nach der “Ernstlichkeit” der Drohung. Verwiesen wurde weiters darauf, dass die Selbstanzeigen vom Verein gegen Tierfabriken (VGT) nach der teilweisen Aufhebung der Freisprüche im Vorjahr initiiert und öffentlich angekündigt worden seien. Objektiv sei zu vermuten, dass das Engagement der meisten der 3.000 Selbstanzeiger nicht wesentlich über das Absenden des Formulars auf der Homepage des VGT hinausgehe.

In Wiener Neustadt hatten sich 13 Tierschützer 14 Monate lang wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation vor Gericht verantworten müssen. Aus Protest gegen das Verfahren eingebrachte Selbstanzeigen – damals rund 300 – wurden im Herbst 2010 niedergelegt. Für acht Angeklagte wurde der im Mai 2011 erfolgte Freispruch vom Mafia-Paragrafen 278a StGB rechtskräftig, die übrigen müssen sich nun im Frühjahr in einem zweiten Rechtsgang u.a. wegen Nötigung verantworten.

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