Ohne Konsequenzen bleibt gemäß den Vorgaben des Entwurfs, den die Koalitionspartner gerade verhandlen, der Kauf, Besitz und Eigenkonsum von Kleinstmengen nicht: Statt einer Anzeige setzt es eine Meldung an die Bezirksverwaltungsbehörde als Gesundheitsbehörde. Diese hätte aber “nur dann Strafanzeige zu erstatten, wenn sich die Person den ‘notwendigen, zweckmäßigen, ihr nach den Umständen möglichen und zumutbaren und nicht offenbar aussichtslosen gesundheitsbezogenen Maßnahmen’ nicht unterzieht”.
Gerichte und Polizei entlasten
Der Vorschlag soll demnächst in Begutachtung gehen. Brandstetter will damit Gerichte und Polizei entlasten und ein schnelleres Einschreiten der Gesundheitsbehörde ermöglichen. “Es geht nicht um eine Entkriminalisierung, sondern man versucht hiermit dem Umstand zu begegnen, dass Sucht eine Erkrankung ist und man darauf auch schnell reagieren muss”, betonte eine Sprecherin des Ministers gegenüber der APA.
Besitz von Cannabis derzeit strafbar
Derzeit ist der Besitz von Cannabis strafbar. Reine Konsumenten kommen aber, zumindest wenn sie das erste Mal erwischt werden und Auflagen der Gesundheitsbehörde zu erfüllen bereit sind, schon jetzt im Regelfall mit einer Diversion davon. Jeder einzelne dieser Fälle nimmt aber den Weg über die Staatsanwaltschaft. Künftig soll ohne diesen “Umweg” die Gesundheitsbehörde eingeschaltet werden. Die Gerichte werden erst befasst, wenn der Betreffende die Therapie verweigert.
Die geltenden Regeln bezüglich der Grenzmengen sind von den geplanten Neuerungen nicht betroffen, erfuhr die APA. Die Grenzmengenverordnung bezieht sich immer auf die Reinsubstanz der Droge.
Sozialistische Jugend Österreich erfreut
Die Sozialistische Jugend Österreich lobte in einer Aussendung “erste Schritte hin zu Verbesserungen in der Drogenpolitik”. “Das kann aber nur der erste Schritt in einem allgemeineren, längerfristigen Prozess sein”, meinte Vorsitzende Julia Herr und forderte eine staatlich kontrollierte Legalisierung von Cannabis.
(APA)