Thailand liefert Waffenhändler Bout nicht aus
Der thailändische Gerichtshof sei nicht befugt, “im Ausland begangene Taten von Ausländern gegen andere Ausländer” zu bestrafen, begründete der Richter die Entscheidung. Die USA hatten Bout Millionengeschäfte mit den kolumbianischen FARC-Rebellen zur Last gelegt und deshalb seine Auslieferung gefordert. Thailand stufe die FARC zudem als “politische Bewegung” ein und nicht wie die USA als terroristische Organisation, fügte der Richter hinzu.
“Wir sind enttäuscht und verwirrt von der Entscheidung des Gerichts”, sagte der stellvertretende US-Botschafter in Bangkok, James Entwistle. Die Auslieferungsabkommen der beiden Länder passten genau auf den Fall Bouts. Die US-Regierung werde das Gespräch mit Bangkok suchen und gehe davon aus, dass die Entscheidung angefochten werde, fügte Entwistle hinzu. Die USA würden einen Einspruch mit allen Mitteln unterstützen.
Dem Urteil zufolge muss Bout nun weitere 72 Stunden in Haft bleiben, damit der Generalstaatsanwaltschaft innerhalb dieser Frist Einspruch gegen die Entscheidung einlegen kann. Der 42-Jährige äußerte sich am Dienstag nicht vor Gericht, sondern zeigte nach Ablehnung des Auslieferungsantrags mit der Hand das “Victory”-Symbol.