Teures Wohnen: Diese Beihilfen gibt es für Wiener im Herbst

Um die Wiener bei der Bewältigung der Teuerung zu unterstützen, stellt die Stadt Wien im Herbst eine Reihe von Maßnahmen zur Verfügung: Kostenübernahmen für Mietrückstände zur Verhinderung von Wohnungsverlust, Kostenübernahmen bei Energierückständen sowie zielgerichtete Hilfen für Personen mit geringeren Einkommen.
Wiener Wohnunterstützungspauschale: Automatische Auszahlung ab 19. Oktober
Mit der Wiener Wohnunterstützungspauschale 23 erhalten Wiener Mindestsicherungsbeziehende, Beziehende von Leistungen aus dem Arbeitslosen-Versicherungsgesetz (Notstandshilfe, Arbeitslosengeld etc.), Wohnbeihilfenbeziehende sowie Ausgleichszulagenbezieher ab September 2023 eine einmalige Unterstützung in Höhe von 200 Euro. Davon profitieren in der Bundeshauptstadt rund 245.000 Personen.
Für den Erhalt dieser Unterstützungsleistung ist kein eigener Antrag notwendig und sie wird von der Magistratsabteilung 40 (Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht) bzw. den Pensionsversicherungsanstalten im Auftrag der Stadt Wien abgewickelt. Die Überweisung erfolgt ab 19. Oktober völlig automatisch. Für die Wiener Wohnunterstützungspauschale steht ein Budgetvolumen von rund 48 Millionen Euro zur Verfügung.
>>> Alle Informationen zu dieser Leistung finden sich auch unter www.wien.gv.at/gesundheit/leistungen/wohnunterstuetzungspauschale.html
Ludwig zu Wiener Wohnunterstützungspauschale: "Hilfe ohne jede Bürokratie"
"Nach Auszahlung des Wiener Wohnbonus von 200 Euro an über 639.000 Haushalte im Sommer startet jetzt die Wiener Wohnunterstützungspauschale: Und sie ist genau das, was die Betroffenen jetzt brauchen: Eine Hilfe ohne jede Bürokratie, die völlig automatisch ausbezahlt wird. Darüber hinaus kommen nun auch die ersten Energie-Jahresabrechnungen bei den Wienenr an. Darum wird die Energieunterstützung Plus, bei der die Stadt bis zu 500 Euro an Rückständen übernimmt, bis Jahresende verlängert, um auch hier Notsituationen zu vermeiden. So unterstützen wir all jene, die diese Unterstützung jetzt dringend benötigen.", so der Wiener Bürgermeister Michael Ludwig.
Energieunterstützung Plus wird bis Ende 2023 verlängert
In den letzten Tagen hat sich die Zahl der Ansuchen aufgrund der ersten ausgesendeten Jahresabrechnungen wieder erhöht. Darum hat sich die Stadt Wien dazu entschlossen, die Energieunterstützung Plus bis Jahresende zu verlängern. Die Energieunterstützung Plus unterstützt Personen bei der Bewältigung der gestiegenen Energiekosten mit bis zu 500 Euro.
Die Zielgruppe dieser Unterstützung sind Beziehende von Mindestsicherung, Notstandshilfe, Arbeitslosengeld, Wohnbeihilfe, Ausgleichs- oder Ergänzungszulage, Reha- oder Krankengeld sowie Personen mit GIS-Befreiung sowie Personen, die vom Kostendeckel des Erneuerbaren Ausbaugesetzes (EAG §72a) umfasst sind.
>>> Informationen zur Wiener Energieunterstützung Plus sowie das Online-Ansuchen finden sich unter: www.wien.gv.at/amtshelfer/gesundheit/gesundheitsrecht/sozialhilfe/energieunterstuetzung-plus.html
Wohnungssicherung Plus kann noch bis 29. Februar 2024 angesucht werden
Von Mietrückständen betroffene Wiener erhalten zudem mit der Wohnungssicherung Plus ein Unterstützungsangebot, um einen Wohnungsverlust zu verhindern. 70 Prozent der Mietrückstände werden übernommen, unabhängig davon, ob sie im Gemeindebau, in einem geförderten oder privaten Wohnbau leben.
Die Zielgruppen der Wiener Wohnungssicherung Plus umfassen jedenfalls Personen ab dem 18. Lebensjahr, die seit mindestens sechs Monaten durchgehend ihren Lebensmittelpunkt in Wien haben, sich tatsächlich in Wien aufhalten und ihren Lebensunterhalt in Wien bestreiten und entweder Anspruch auf Leistungen der Wiener Mindestsicherung, der Wiener Wohnbeihilfe, der Ausgleichs- oder Ergänzungszulage oder der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pensionsvorschuss und Umschulungsgeld) haben.
Rückstände ab 400 Euro können übernommen werden. Die maximale Fördersumme beträgt 15.000 Euro. Bei hohen Rückständen über 4.000 Euro ist die Inanspruchnahme eines sozialarbeiterischen Gespräches erforderlich, um eine Förderung zu erhalten. Die Förderung wird direkt an die Vermieterin/den Vermieter bzw. die Hausverwaltung ausbezahlt. Die Übernahme eines Teils des Rückstandes ist kein Garant, den Verlust der Wohnung zu verhindern.
>>> Detailinformationen zu den Fördervoraussetzungen, das Erfordernis der Inanspruchnahme von Sozialarbeit und die Online-Antragsstellung finden sich unter www.wien.gv.at/wohnungssicherung-plus
Wer nicht zur Zielgruppe der Wohnungssicherung Plus zählt, kann beim Wohnschirm des Bundes ein Ansuchen auf Übernahme eines Rückstandes stellen.
(Red)