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Teurer Erlagschein

Die Telekom Austria (TA) wird ab 1. Jänner 2003 für alle Bareinzahlungen und Überweisungen eine Zusatzgebühr von 2,17 Euro einheben.

Nachdem die Telekom-Control-Kommission (TKK) diese Zusatzgebühr, wie berichtet, bereits Mitte des Vormonats genehmigt hat, macht die TA nun Ernst mit ihrem Vorhaben und informiert derzeit ihre Kunden via Schreiben.

Nur wer eine Einzugsermächtigung unterschreibt, bleibt von der Gebühr verschont. Der Verein für Konsumenteninformation übt heftige Kritik.

„Sparen beim Zahlen“ – unter dieser Überschrift kündigt die TA derzeit die 2,17 Euro Erlagscheingebühr an, die ab 2003 für alle Tarife gelten sollen. Da man alle zwei Monate seine Festnetz- Telefonrechnung begleichen muss, bedeutet dies eine jährliche Zusatzgebühr von 13 Euro. Die Bearbeitung von Bareinzahlungen sei mit einem „großen administrativen Aufwand“ verbunden, der damit abgegolten werden soll, betont die Telekom.

Die Konsumentenschützer sehen das anders. “1 Euro hätte man damit erklären können, der Rest dient dazu, um die Leute zur Einzugsermächtigung zu drängen“, sagte Peter Kolba, Leiter der Rechtsabteilung des Vereines für Konsumenteninformation (VKI), am Montag zur APA.

Bei konstanten Beträgen wie etwa der Wohnungsmiete sei eine Einzugsermächtigung unspektakulär, bei verbrauchsabhängigen Rechnungen wie der Telefonrechnung sei diese aber problematisch. Gerade in der Telekommunikation gebe es häufig Reklamationen wegen überhöhten Rechnungen, etwa bei der Verrechnung von Mehrwertdiensten.

„Ist das Geld aber einmal weg, muss der Kunde die Rückzahlung einklagen. Die Telekom hat damit nicht nur den Vorteil der Verwaltungsersparnis, für den Streitfall verschiebt sich die Klägerrolle außerdem zum Kunden“, kritisiert Kolba.

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