Der Anwalt hat sich mit einer Grundrechtsbeschwerde an den Obersten Gerichtshof gewandt, berichtet die “Neue Vorarlberger Tageszeitung”: Die schon 19 Monate andauernde Untersuchungshaft greife zu stark ins Grundrecht auf Freiheit ein.
Anwalt: Lange U-Haft unangemessen
Sein 47-jähriger Mandant werde von der Justiz “schlimmer als ein Mörder” behandelt, wird der Anwalt in der Samstag-Ausgabe der Zeitung zitiert. Der Beschuldigte sei umfassend geständig und habe bereits Teilwiedergutmachung geleistet, argumentierte der Anwalt, dass die lange U-Haft unangemessen sei. Anlass für die Grundsatzbeschwerde sei die Mitte Juni erfolgte Ablehnung der zweiten Haftbeschwerde.
Noch keine Anklageschrift vorgelegt
Im Zusammenhang mit der Vorarlberger Testamentsfälschungsaffäre war es schon mehrfach zu Verzögerungen bei den Ermittlungen gekommen. So lag beispielsweise die für Mitte Juni von der Staatsanwaltschaft Feldkirch angekündigte Anklageschrift gegen die Beschuldigten am Bezirksgericht Dornbirn am Wochenende noch nicht vor.
(APA/VOL)